Randgruppenkrawall in München: Rebellion für Inklusion und Selbstbestimmung!

Randgruppenkrawall in München: Rebellion für Inklusion und Selbstbestimmung!
Marienplatz, 80331 München, Deutschland - Am Samstag nachmittag verwandelte sich der Marienplatz in München in eine Bühne der Selbstbestimmung und des Widerstands. „Randgruppenkrawall“ – so das Motto dieser Veranstaltung, die einige hundert Menschen zusammenbrachte und von einer engagierten Gruppe organisiert wurde, die die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund rückt. Patricia Koller, die Organisatorin, machte dabei keine halben Sachen. Mit ihrem Elektrorollstuhl kämpfte sie sich zur Bühne und ergriff das Wort: „Wir wollen kein Mitleid, wir wollen nicht mehr bitten, wir sind Rebellion!“, rief sie in das Mikrofon und drückte damit das Unbehagen über die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen aus.
Die Veranstaltung, die mit einer Trommelgruppe und DJ GeorgiaG für musikalische Unterhaltung sorgte, bot auch Raum für persönliche Berichte von Betroffenen. Koller bekräftigte in ihrer Rede die zentralen Themen: Selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Barrierefreiheit. Ihre Kritik richtete sich nicht nur gegen gesellschaftliche Barrieren, sondern auch gegen die Regierung und die geplanten Kürzungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung. Diese Einschnitte wurden von vielen Teilnehmenden als ein Rückschritt in der gleichberechtigten Teilhabe betrachtet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein Schlüsselmoment der Veranstaltung war die Forderung nach der vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bereits 2006 verabschiedet wurde und deren Ziele mag man als überfällig bezeichnen. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges internationales Dokument, das rund 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit verbürgte Rechte zusichert, darunter auch den Zugang zu Bildung und einer barrierefreien Gesellschaft. Deutschland hat die Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und in Kraft trat sie hierzulande am 26. März 2009. Ein klarer Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik war damit angestoßen worden – weg von einem defizitär- medizinischen Verständnis hin zu einem menschenrechtlichen Ansatz, der Besondere auf die Realisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen abzielt.
Die Bundesregierung hat dazu auch einen Nationalen Aktionsplan ins Leben gerufen, um Chancengleichheit in Bildung und Beruf sicherzustellen und die selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Der dazugehörige Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde eingerichtet, um die Einhaltung der Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen. Doch wie die Jüngsten Ereignisse schon zeigen, gibt es in der Umsetzung noch reichlich Luft nach oben, sodass die Forderungen von Patricia Koller und Katrin Langensiepen, derzeitige Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünen, nur zu verständlich sind.
Ein Appell zur Chancengleichheit
Im Kern geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen als Träger*innen von Menschenrechten anerkannt werden. Der Staat hat die Verpflichtung, diese Rechte zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Die zentrale Frage bleibt: Sind wir als Gesellschaft bereit, die notwendigen Schritte zu gehen, um eine wirklich inklusive Gesellschaft zu schaffen? Da liegt noch einiges an Arbeit vor uns. Die UN-BRK und ihre Umsetzung müssen nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Selbstverständlichkeit werden.
Wohin es tatsächlich geht, das bleibt abzuwarten. Eines aber ist sicher: Die Stimmen der Menschen mit Behinderung werden nicht länger überhört werden können.
Für weitere Informationen zur UN-BRK und ihrem Einfluss auf die Behindertenpolitik in Deutschland, siehe die Berichte von Süddeutsche Zeitung, BMAS und Institut für Menschenrechte.
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Ort | Marienplatz, 80331 München, Deutschland |
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