Großeinsatz der Polizei: Waffen-Scherz am S-Bahnhof Laim!

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Ein Scherz eines Fahrgasts über eine Waffe in der S-Bahn in Laim löste einen großen Polizeieinsatz aus. Es gab keine Waffe.

Ein Scherz eines Fahrgasts über eine Waffe in der S-Bahn in Laim löste einen großen Polizeieinsatz aus. Es gab keine Waffe.
Ein Scherz eines Fahrgasts über eine Waffe in der S-Bahn in Laim löste einen großen Polizeieinsatz aus. Es gab keine Waffe.

Großeinsatz der Polizei: Waffen-Scherz am S-Bahnhof Laim!

Ein schlechter Scherz hat am Dienstagabend in München für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Gegen 19.40 Uhr meldete ein Lokführer der S-Bahn-Linie 3 in Richtung Holzkirchen, dass ein Fahrgast behauptet habe, er sei bewaffnet. Der Mann fiel zuvor durch sein aggressives Verhalten und lautes Schreien auf. Ob der Scherz wirklich ernst gemeint war oder nicht, stellte sich erst bei den anschließenden Ermittlungen heraus.

Nachdem die Bundespolizei von der Mitteilung erfahren hatte, wurde schnell reagiert und mehrere Streifen zu dem besagten S-Bahnhof Laim entsandt. Allerdings war der Mann bei Eintreffen der Einsatzkräfte bereits aus der S-Bahn ausgestiegen. Das ließ die Beamten nicht unbeeindruckt, und sie leiteten sofort eine Nahbereichsfahndung ein, während sie zudem die Videoaufzeichnungen vom Bahnsteig sichteten, um Hinweise auf den Verdächtigen zu erhalten.

Auf der Spur des Verdächtigen

Die Auswertung der Videoaufzeichnungen gab den Ermittlern weitere Anhaltspunkte: Der Mann, ein 56-Jähriger aus Gröbenzell, konnte beobachtet werden, wie er den Bahnsteig verließ und seine Oberbekleidung wechselte, bevor er mit einer anderen S-Bahn in Richtung Pasing weiterfuhr. Am S-Bahnhof Pasing angekommen, führte eine erneute Videoauswertung zur Erkenntnis, dass der Verdächtige sich zu Fuß in Richtung Haupteingang des Bahnhofs bewegte.

Dort trafen die Bundespolizisten den Mann schließlich in einem Geschäft im Bahnhofsgebäude an und nahmen ihn in Gewahrsam. Bei der Durchsuchung stellte sich heraus, dass er tatsächlich keine Waffe mitführte. Stattdessen erklärte der 56-Jährige, seine Bemerkung sei als „Schmerz“ gemeint gewesen.

Rechtliche Konsequenzen

Obwohl der Mann als Scherz seine Aussage tätigte, kann das Vortäuschen von Bedrohungen erhebliche Folgen nach sich ziehen. Wie die Bundespolizei deutlich macht, löst dies nicht nur große Polizeieinsätze aus, sondern kann auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Laut § 241 StGB wird Bedrohung ernst genommen, und die Möglichkeit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Es wird daher geprüft, ob der Gröbenzeller die Kosten für den umfangreichen Polizeieinsatz tragen muss.

In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht nur in der Absicht des Täters, sondern wie die Aussage von anderen wahrgenommen wird. Die Auffassung über die Ernsthaftigkeit einer Bedrohung hängt stark von der Sichtweise des Bedrohten ab. Diese rechtlichen Hintergründe verdeutlichen, dass man mit Äußerungen vorsichtig umgehen sollte, auch wenn sie als Scherz gemeint sind, da sie ernste Folgen mit sich bringen können.

Das Geschehen am S-Bahnhof Laim ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie schnell aus einem vermeintlichen Scherz ein großangelegter Polizeieinsatz entstehen kann. Daher ist es ratsam, gerade in der heutigen Zeit, bei derartigen Äußerungen klar und verantwortungsvoll zu handeln.

Für weitere Informationen zu den Geschehnissen am S-Bahnhof Laim sowie den rechtlichen Aspekten von Bedrohungen können folgende Artikel eingesehen werden: Abendzeitung München, Augsburger Allgemeine, und Juraforum.