Oktoberfest-Gutscheine: So sichern Sie sich Ihre Erstattungen!
Erfahren Sie alles über die Einlösung von Oktoberfest-Gutscheinen 2025 in München: Fristen, teilnehmende Lokale und Rückgabemöglichkeiten.

Oktoberfest-Gutscheine: So sichern Sie sich Ihre Erstattungen!
Das Oktoberfest 2025 ist vorbei, doch für viele Besucher ist es noch nicht an der Zeit, die Feier ganz abzuhaken. Wer während der Wiesn Gutscheine erstanden hat, kann diese auch nach dem Fest noch einlösen. Diese Regelung kommt vielen entgegen, die vielleicht über das Fest hinaus noch ein paar kulinarische Köstlichkeiten genießen möchten.
Dank der verschiedenen Fristen ist es möglich, die Gutscheinwerte in einer Vielzahl von Münchner Gastronomien einzulösen. Laut tz haben die Besucher noch bis zu mehreren Wochen nach dem Fest die Möglichkeit, ihre Gutscheine zu nutzen. Diese gelten in den Restaurants und Partnerbetrieben, die mit den Festzelten kooperieren. Das Armbrustschützenzelt zum Beispiel akzeptiert Gutscheine bis zum 31. Oktober 2025 im Ayinger in der Au und im Ayinger Bräustüberl.
Einlösefristen und Standorte
Die Liste der teilnehmenden Gaststätten ist lang. Im Augustiner Stammhaus können Gutscheine bis zum 1. November 2025 eingelöst werden, wobei eine vorherige Reservierung empfohlen wird. Bei der Bräurosl haben die Besucher sogar bis zum 30. November 2025 Zeit, um ihre Gutscheine im Wirtshaus Donisl am Marienplatz zu verwenden.
- Hofbräu: bis 17. November im Hofbräukeller
- Käfer Wiesn-Schänke: bis 31. Dezember im Reservierungsbüro umtauschbar
- Fischer Vroni: ebenso bis zum 31. Oktober auf der Auer Kirchweihdult gültig
- Schottenhamel: bis zum 31. Oktober in mehreren Lokalen einlösbar
Darüber hinaus besteht bei der Paulaner Festzelt Möglichkeit zur Rückgabe von Gutscheinen, die vom 8. bis zum 31. Oktober 2025 bei der Winzerer Fähndl GmbH im Büro abgegeben werden müssen. Nicht nur die großen Zelte profitieren von dieser Regelung, auch kleinere Gastronomien wie das Wirtshaus Franz Xaver in Oberhaching und der Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz sind mit von der Partie.
Rückgabe und Erstattung
Sollten Besucher ihre Gutscheine nicht einlösen können, bieten einige Betriebe ebenfalls die Möglichkeit zur Rückerstattung. Die Boandlkramerei ermöglicht dies bis zum 31. Oktober mit einer Rechnungskopie, während bei der Bräurosl die Rückerstattung im Wiesn-Büro nötig ist. Dabei sind die Vorschriften klar: Alle Rückgaben müssen durch den Käufer geschehen, und die Originalrechnung sollte nicht fehlen.
Das Oktoberfest hat somit auch nach seinem Ende weiterhin seinen ganz eigenen Reiz, und es wäre doch schade, wenn ungenutzte Gutscheine in der Schublade verstauben. Wer jetzt noch einen Gutschein hat, kann sich die zünftigen Schmankerl der Münchner Gasthauskultur schmecken lassen. Ein unterhaltsamer Ausklang des Traditionsfests, der die gute Stimmung aufrechterhält!
Für eine detaillierte Übersicht sorgt die Süddeutsche Zeitung, die zahlreiche Informationen zur Einlösbarkeit der Wertmarken zusammengestellt hat. Auch die T-Online bietet nützliche Hinweise zu Orten und Fristen an. Machen Sie also einen Bogen um die Schubladen und freuen Sie sich auf eine gemütliche Zeit in Münchens besten Gaststätten!