Energieausweis-Pflicht: Was Käufer und Mieter unbedingt wissen müssen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Erfahren Sie Wissenswertes über Solln: Immobilienangebote, Energieausweispflicht und rechtliche Aspekte für Käufer und Mieter.

Erfahren Sie Wissenswertes über Solln: Immobilienangebote, Energieausweispflicht und rechtliche Aspekte für Käufer und Mieter.
Erfahren Sie Wissenswertes über Solln: Immobilienangebote, Energieausweispflicht und rechtliche Aspekte für Käufer und Mieter.

Energieausweis-Pflicht: Was Käufer und Mieter unbedingt wissen müssen!

In München steht eine interessante Immobilie zur Miete bereit, deren Details für viele potenzielle Interessenten von Belang sind. Laut wohnglueck.de gibt es jedoch einen wesentlichen Punkt, der beachtet werden muss: Es liegt kein Energieausweis vor. Dies wirft einige Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen für Immobilienverkäufe und Neuvermietungen.

Das Gebäude, in dem sich diese Immobilie befindet, kann jederzeit bezogen werden. Allerdings sind Makleranfragen unerwünscht und unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler sind gemäß § 7 UWG ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten. Die Plattform „ohne-makler (OM)“, über die die Wohnung angeboten wird, ist dabei nicht als Anbieter oder Vermittler der Immobilie tätig, sondern unterstützt Immobilieneigentümer bei der gleichzeitigen Veröffentlichung ihrer Inserate auf mehreren Immobilienportalen.

Energieausweis und seine Bedeutung

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie von der Verbraucherzentrale erläutert werden (verbraucherzentrale.de), ist ein Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung von Immobilien Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass bestimmte Kenndaten aus dem Energieausweis in Wohnungsanzeigen angegeben werden. Interessierte Käufer oder Mieter haben das Recht, den Ausweis vor ihrer Entscheidung über die Immobilie einzusehen.

Besonders wichtig ist dabei, dass die Vorlage des Energieausweises spätestens bei der Vermietung oder beim Verkauf erfolgen muss. Fehlt dieser Ausweis, kann dies zu Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro führen, wie das Portal für Mietrecht mitteilt (mietrecht.com).

Ausnahmen und Pflichten

Für bestimmte Immobilien gelten jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht. So sind denkmalgeschützte Gebäude, kleine Ferienhäuser unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und rein privat genutzte Gebäude, die nicht verkauft oder vermietet werden, von der Pflicht befreit. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Vorlage des Energieausweises ebenfalls nicht erforderlich.

Neubauten hingegen müssen einen Energiebedarfsausweis vorlegen, der nach Fertigstellung erstellt wird. Bei größeren Sanierungen kann ebenfalls ein neuer Ausweis notwendig werden. Die verschiedenen Arten von Ausweisen, wie der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis, bringen unterschiedliche Informationsgehalte mit sich und sollten im besten Fall mit einem Fachmann besprochen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz der attraktiven Lage der Immobilie in München, das Fehlen eines Energieausweises Fragen aufwirft, die von Interessenten im Vorfeld geklärt werden sollten. Ein guter Rat an alle Hauskäufer und -mieter: Informationen über die energetische Effizienz des Gebäudes sind unabdingbar für eine sachgerechte Entscheidung.