Neueste Immobilienregeln: Was Käufer jetzt wissen müssen!
Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen in Sendling zu Geldwäschevorschriften und Immobilienkäufen. Informieren Sie sich über neue Pflichten und Regelungen.

Neueste Immobilienregeln: Was Käufer jetzt wissen müssen!
In München tut sich was auf dem Immobilienmarkt, und nicht nur die Preise stehen hoch im Kurs – auch neue gesetzliche Regelungen sorgen für frischen Wind. Aktuell wird etwa eine charmante Immobilie in der Stadt für 480.000 Euro angeboten, die sich ganz gewiss als ein gutes Geschäft erweisen könnte. Die Details dieses Angebots, das sich nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz richten muss, sind ziemlich eindrucksvoll.
Das Objekt ist nicht nur von historischer Bedeutung, sondern auch in einem einwandfreien Zustand. Laut den Informationen von Wohnglück werden die Größenangaben von den Eigentümern und Architekten zur Verfügung gestellt und tragen ein gewisses Risiko, da keine Haftung für ihre Richtigkeit übernommen wird. Interessenten sollten sich auch der neuen Anforderungen bewusst sein, die seit dem 17. Februar 2025 gelten.
Neue gesetzliche Anforderungen im Immobiliengeschäft
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer erklärt, müssen rechts- und steuerberatende Berufe bei Immobilientransaktionen seit Oktober 2020 Meldungen gemäß der Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung (GwGMeldV-Immobilien) abgeben. Diese Verpflichtung wird nun mit der Anpassung an die neuesten gesetzlichen Änderungen verschärft. Besonders aufmerken sollten Käufer beim Thema Zahlungsmittel, denn seit 2023 sind Barzahlungen beim Immobilienerwerb verboten.
Neu sind unter anderem die Pflichten für Notare, die Meldepflichten aktiv umsetzen müssen, etwa wenn die Fälligkeit des Kaufpreises mehr als ein Jahr nach dem Eintragungsantrag beim Grundbuchamt liegt oder wenn gesetzliche Nachweispflichten nicht erfüllt werden. Es wird also viel Wert auf Transparenz gelegt – und das ist auch gut so, wenn wir die Integrität des Marktes im Auge behalten wollen!
Konditionen für Käufer und Verkäufer
Sollten Sie sich für den Kauf dieses Objekts interessieren, sollten Sie wissen, dass Käufer einen Anteil von 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises als Provision einplanen müssen, was auch für Verkäufer gilt. Und für jene, die an anderen Immobilien interessiert sind oder nicht verbraucherfreundliche Käufe planen, können die Provisionsgebühren auf bis zu 7,14 % ansteigen. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich vor dem Kauf gut zu informieren und eventuell auch rechtlichen Rat einzuholen.
Ebenfalls erwähnenswert ist die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen, die für fünf Jahre gilt. Das bedeutet, auch nach dem Kauf bleibt eine gewisse Verantwortung bestehen. Bei Bekanntheit des Objekts kann zudem ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 48 Stunden erforderlich sein.
Das alles kann für viele potenzielle Käufer eine Herausforderung darstellen, aber keine Sorge: Wer sich gut vorbereitet und alle Informationen zusammenträgt, hat die besten Chancen, ein sicheres und lohnendes Geschäft abzuschließen.
Die Münchner Immobilienlandschaft bleibt spannend und zeigt sich auch weiterhin dynamisch – die Entwicklung wird mit Sicherheit noch viele überraschen. Wer auf der Suche nach einer interessanten Investition ist, sollte am Ball bleiben.