Anwohner in Schwabing klagen: Rolands Eck wird zum lauten Nachtclub!

Anwohner in Schwabing klagen: Rolands Eck wird zum lauten Nachtclub!
In Schwabing brodelt die Stimmung: Das beliebte Lokal Rolands Eck hat seit seiner Wiedereröffnung im Mai 2025 die Gemüter der Anwohner aufgewühlt. Der Betreiber Marc Uebelherr möchte mit seinem „Rolands Eck – Bier und Grill“ einen geselligen Treffpunkt für alle Altersgruppen schaffen. Doch die Realität sieht anders aus. Anwohner beklagen erhebliche Lärmbelästigungen und unrühmliche Vorfälle, die das friedliche Wohnambiente stören. Beschwerden, insbesondere von Anwohner Alexander Quiska, fanden bereits Gehör im Bezirksausschuss, der die Problematik ernst nimmt.
Besonders der Lärm, der von nächtlichen Feiern und lautstarken Auseinandersetzungen herrührt, sorgt für Unmut. Die Nachbarn berichten nicht nur von übermäßigen Geräuschen, sondern auch von Müll, der auf den Straßen zurückgelassen wird. Statt eines ruhigen Lokals empfinden die Anwohner Rolands Eck mehr als einen Club, was in einem Wohngebiet anstößig ist. Der Bezirksausschuss hat bereits das KVR (Kreisverwaltungsreferat) involviert und Gespräche mit den Betreibern geführt, um eine Lösung zu finden. Uebelherr versucht, den Konflikt mit Schallschutzmaßnahmen, den sogenannten „Silencern“, und angepassten Öffnungszeiten zu entschärfen.
Bürgersteige hochklappen: Ein neuer Trend in München
Die Schwierigkeiten von Rolands Eck sind nicht der einzige Fall in München. Aktuell stehen auch mehrere Gastronomien im Univiertel aufgrund von Lärmbelästigung in der Kritik. Sechs Betriebe, darunter das Wirtshaus Atzinger, haben vom KVR Anhörungen erhalten, die oft mit einem drastischen Umsatzverlust einhergehen. Die Betreiber sind gezwungen, die Nutzung ihrer Schanigärten nach 22 Uhr einzuschränken. Ein Anwohner hatte aufgrund des Lärms geklagt, was schlussendlich zu dieser Entscheidung führte.
Der Wirt Lai Due Hung beklagt einen Umsatzrückgang von 30 bis 40 Prozent und die Betreiberin des Italieners Maex41, Gamze Panter, fürchtet sogar um einen Verlust von 50 Prozent. Diese neuen Regelungen sind die direkte Folge einer Lärmprognose, die ergab, dass die Richtwerte für nächtliche Ruhe nicht eingehalten werden. Die Auflagen des KVR zur Lärmminderung zeigen, wie ernst die Behörden die Anliegen der Anwohner nehmen, insbesondere weil Lärm als potenzielle Gesundheitsgefahr gilt.
Rechte der Anwohner im Blick
Die Fragen rund um Lärmbelästigung sind ebenso vor dem Hintergrund des Nachbarrechts relevant. Laut § 4 des Gaststättengesetzes müssen Gastronomiebetriebe genehmigte Außengastronomie wahrnehmen, um erhebliche Belästigungen für Anwohner zu vermeiden. Anwohner können sich auf verschiedene gesetzliche Regelungen berufen, um ihre Interessen zu wahren. Gerichtliche Entscheidungen haben immer wieder verdeutlicht, dass ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Gastronomen und den Rechten der Anwohner gefunden werden muss. Ein Beispiel zeigt dies deutlich: Eine Gaststätte erhielt die Auflage, die Außenterrasse nur bis 22 Uhr zu nutzen.
Dies fordert jedoch auch von den Anwohnern, dass sie zunächst das Gespräch mit den Betreibern suchen sollten, um gemeinsam Lösungen für die Lärmbelästigungen zu finden. Ein konstruktiver Dialog könnte helfen, die Lage für alle Beteiligten zu verbessern und den sozialen Treffpunkt zu erhalten, den Uebelherr mit Rolands Eck beabsichtigt.