Pyrotechnik und unerlaubte Feiern: Chaos in Münchens Altstadt!
Untergiesing: Unangemeldete Versammlung in Landschaftsschutzgebiet mit 50-70 Teilnehmern, Polizei beendet Feier.

Pyrotechnik und unerlaubte Feiern: Chaos in Münchens Altstadt!
Am Samstag, dem 6. September 2025, gab es in München mehrere Vorfälle, die durch nichtangemeldete Versammlungen und unerlaubte Veranstaltungen geprägt waren. Dabei zog besonders eine Versammlung in der Altstadt die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Auf der Briennerstraße, nahe dem Wittelsbacher Platz, traf eine Gruppe von etwa 10 Personen zusammen. Diese setzten pyrotechnische Gegenstände in Brand, präsentierten ein großes Transparent zur Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) und beschmierten den Fahrbahnbelag mit Graffiti. Die Polizei konnte lediglich eine 25-jährige Person aus München an treffendnen, die nach weiteren polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde. Die Fahndungsmaßnahmen zur Identifikation weiterer Beteiligter blieben jedoch ohne Erfolg. Gegen die ihnen bekannten Personen wird nun wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Sprengstoffgesetz sowie wegen Sachbeschädigung ermittelt, wie polizei.bayern.de berichtet.
Auch an anderen Orten der Stadt zeigten sich ähnliche Probleme mit nicht genehmigten Veranstaltungen. In Untergiesing fand um etwa 23:30 Uhr eine unzulässige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet statt. Schätzungsweise 50 bis 70 Feiernde waren anwesend. Die Polizei stellte den Kontakt zu den Teilnehmern her und beendete die Feierlichkeiten. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung, die von einem 47-jährigen Münchner geleitet wurde. Aufgrund der nicht genehmigten Veranstaltung sowie der Ruhestörung wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Unerlaubte Rave-Party
Bereits am Morgen des gleichen Tages, um circa 08:30 Uhr, hatte die Polizei eine weitere unerlaubte Veranstaltung in einem Waldstück beim Autobahndreieck München-Feldmoching aufgedeckt. Bei der Rave-Party waren rund 35 Personen anwesend. Der 57-jährige Veranstalter aus dem Landkreis München wurde angezeigt, und die Anwesenden mussten den Bereich verlassen.
Verkehrsunfall auf Münchens Straßen
Aber nicht nur Versammlungen beschäftigten die Münchner Ordnungshüter an diesem Tag. Um 18:00 Uhr ereignete sich in Allach-Untermenzing ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Ein 58-jähriger Motorradfahrer, der an einer roten Ampel wartete, wurde von einem 51-jährigen Pkw-Fahrer erfasst, der das Rotlicht missachtete. Der Motorradfahrer erlitt leichte Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der materielle Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Der Pkw-Fahrer sieht sich nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und weiterer Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber, die von der Münchner Verkehrspolizei geführt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Versammlungen
Ein zentraler Aspekt dieser Vorfälle ist das Versammlungsrecht, das eng mit der Meinungsfreiheit verknüpft ist. Laut anwalt-suchservice.de haben alle Deutschen gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ohne dass dafür eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Dennoch gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Unangemeldete Versammlungen sind nicht generell illegal, können aber mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Das sogenannte Versammlungsgesetz regelt die Durchführung öffentlicher Versammlungen, wobei eine Anmeldung 48 Stunden im Voraus erforderlich ist. Ordnungswidrigkeiten können zur Auflösung von Versammlungen führen, was zeigt, wie wichtig die Einhaltung der Regeln ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Wie rechtswissenschaft-verstehen.de anmerkt, wird die Versammlungsfreiheit durch internationale Abkommen weiter gefestigt, wodurch sie ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Grundordnung ist.