Neuhausen im Aufstand: Hochhausstreit geht in die nächste Runde!

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Streit um zwei 155 Meter hohe Hochhäuser in Neuhausen: Bürgerbegehren und juristische Auseinandersetzungen prägen die Planung.

Streit um zwei 155 Meter hohe Hochhäuser in Neuhausen: Bürgerbegehren und juristische Auseinandersetzungen prägen die Planung.
Streit um zwei 155 Meter hohe Hochhäuser in Neuhausen: Bürgerbegehren und juristische Auseinandersetzungen prägen die Planung.

Neuhausen im Aufstand: Hochhausstreit geht in die nächste Runde!

In Neuhausen brodelt es – der Streit um das Bauprojekt an der ehemaligen Paketposthalle schreitet weiter voran. Hier stehen zwei 155 Meter hohe Hochhäuser auf der Agenda, die seit Jahren die Gemüter erregen. Während die Büschl-Unternehmensgruppe den Bau vorantreiben will, stehen die Gegner des Projekts, angeführt von der Initiative „Hochhausstop“, auf der Barrikade. Trotz eines vernichtenden Rückschlags im juristischen Kampf geben sie nicht auf.

Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren nun entschieden, dass keine einstweilige Anordnung gegen den Bebauungsplan erlassen wird. Doch die Initiative, die von CSU-Landtagsabgeordnetem Robert Brannekämper unterstützt wird, plant, gegen diese Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde einzulegen. Laut tz könnte Brannekämper bereits in der nächsten Woche die Beschwerde einreichen.

Juristische Auseinandersetzungen

Die Rückschläge für die Hochhausgegner sind nicht zu unterschätzen. Das Bürgerbegehren wurde von der Stadt München als unzulässig zurückgewiesen. Dabei hatte die Initiative ein Quorum von rund 33.000 Unterschriften erreicht und wollte erreichen, dass in Neuhausen keine Hochhäuser über 60 Meter gebaut werden dürfen. Doch die Richter am Verwaltungsgericht äußerten erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Begehrens und sahen die Fragestellung als unklar und irreführend an. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben einer gerichtlichen Anordnung gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens als Herausforderung erachtet.BR

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bekräftigte die Wichtigkeit des Planungsprozesses, der insgesamt 1200 Wohnungen und 3000 Arbeitsplätze schaffen soll. Ein Großteil des Stadtrats befürwortet bereits die neuen Hochhäuser, was die Situation für die Initiative zusätzlich erschwert. „Da liegt was an“, meint Brannekämper, der an ein schnelles Urteil des VGH hofft, möglicherweise noch im November.Süddeutsche

Politische Dimensionen

Die politischen Fronten sind klar gezogen. Zahlreiche Fraktionen unterstützen die Gedanken der Hochhausgegner, während andere, wie die FDP, das Bürgerbegehren als illegitim erachten. Künftig könnte die Frage des Bauvorhabens die Münchner Bürger erneut beschäftigen, sollte das Gericht den Hochhausgegnern Recht geben. Bei einer weiteren Niederlage vor Gericht wird der Bau der Türme allerdings aufgrund der Fristen wohl endgültig gescheitert sein.

 

Was die Zeit bringt, lässt sich nur schwer vorhersagen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan war ursprünglich für den 29. Oktober vorgesehen, wurde aber aufgeschoben, um auf die Entscheidung des VGH zu warten. Die Stadt hat bislang noch keinen konkreten Termin für den Baubeginn genannt, da dieser von der Rechtskraft des Bebauungsplans abhängt, während die Hochhausgegner auch weiterhin ihren Kampf auf politischer und rechtlicher Ebene fortsetzen.