Rattenplage im Hasenbergl: Mieter kämpfen verzweifelt ums Überleben!
Mieter im Münchner Hasenbergl kämpfen seit Monaten gegen eine Rattenplage, während die Hausverwaltung kaum reagiert.

Rattenplage im Hasenbergl: Mieter kämpfen verzweifelt ums Überleben!
Im Münchener Stadtteil Hasenbergl kämpfen zahlreiche Anwohner bereits seit drei Monaten mit einem massiven Rattenproblem. Die Familie Pscherrer, ein Beispiel unter den Betroffenen, kann ihre eigene Terrasse wegen der unerwünschten Untermieter nicht mehr nutzen, während ein strenger Gestank, der an Verwesung erinnert, durch die Lüfte zieht. In der Küche der Familie kommen die Ratten durch Tunnel in der Wand, was die ohnehin schon belastende Situation noch dramatischer macht. Laut tz wurden die Verantwortlichen in der Hausverwaltung bereits informiert, doch das Problem scheint zu stagnieren.
Die Hausverwaltung wagte einen zögerlichen Schritt und beauftragte einen Schädlingsbekämpfer. Nach neun Tagen wurde ein Loch in der Wand verschlossen, doch der Rattenbefall blieb bestehen. Die Mieter fühlen sich von der Verwaltung alleingelassen, da E-Mails und Anrufe unbeantwortet blieben. In dieser verzweifelten Lage sah sich die Familie gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und einen Anwalt hinzuzuziehen, da die Hausverwaltung keinen Anstalt macht, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Rechtslage und mögliche Konsequenzen
Die Mieter wurden jedoch immerhin mit einer Mietminderung von 372 Euro konfrontiert, nachdem anfangs nur 82 Euro angeboten wurden. Diese Summe empfinden die Betroffenen als vollkommen unzureichend angesichts der erdrückenden hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen, unter denen sie leiden müssen. Mietschreiben.de stellt klar, dass Mieter das Recht haben, die Miete zu mindern, auch wenn die Zustände nicht direkt durch den Vermieter verursacht wurden.
Ein Musterschreiben zur Mietminderung wurde erstellt, das unter anderem darauf hinweist, dass Mieter den Vermieter über den Rattenbefall informieren und eine Frist zur Beseitigung des Problems setzen müssen. Gerichte haben in der Vergangenheit bereits Mietminderungen genehmigt, wie die Urteile des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichts Aachen zeigen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die den Mietern zur Verfügung stehen, sind vielseitig, um zumindest einen Teil ihrer Rechte durchzusetzen.
Wie geht es weiter?
Die Situation bleibt angespannt, während die Anwohner in Hasenbergl auf eine schnelle Lösung hoffen. Die Hausverwaltung steht in der Pflicht, zügig zu handeln und weitere Maßnahmen zur Schädlingbekämpfung einzuleiten, da ein anhaltender Befall nicht nur die Lebensqualität der Mieter erheblich beeinträchtigt, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Risiken birgt. Laut jurawelt.com ist es entscheidend, dass der Vermieter unverzüglich handelt, um die geforderte Wohnqualität wiederherzustellen.
Dennoch müssen die Mieter bei einem solchen Problem vorsichtig vorgehen. Eigenmächtige große Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlingsbefalls sind nicht zulässig. Es ist der Vermieter, der für eine professionelle Schädlingsbekämpfung verantwortlich ist und sicherstellen muss, dass der Befall vollständig beseitigt wird. Die starke Gemeinschaft in Hasenbergl wird sich weiterhin für ihre Belange einsetzen und sicherstellen, dass ihre Stimmen gehört werden.