Zwei illegale Rave-Partys in München aufgehört: Polizei schritt ein!

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Am 6. und 7. September 2025 löste die Polizei in München zwei illegale Rave-Partys auf. Veranstalter müssen sich verantworten.

Am 6. und 7. September 2025 löste die Polizei in München zwei illegale Rave-Partys auf. Veranstalter müssen sich verantworten.
Am 6. und 7. September 2025 löste die Polizei in München zwei illegale Rave-Partys auf. Veranstalter müssen sich verantworten.

Zwei illegale Rave-Partys in München aufgehört: Polizei schritt ein!

Am vergangenen Wochenende hatte die Münchner Polizei gleich zwei Mal mit illegalen Rave-Partys zu tun. Am Samstagmorgen, circa um 8:30 Uhr, wurde eine unerlaubte Veranstaltung im Waldstück beim Autobahndreieck Feldmoching aufgelöst. Passanten hatten die Polizei alarmiert, nachdem sie auf eine Gruppe von südlichen Feiernden mit Zelten und einer Antifa-Flagge gestoßen waren. Die Einsatzkräfte rückten mit rund 30 Beamten an und trafen dort auf 35 Raver sowie einen 57-jährigen Grundlagenverantwortlichen aus dem Landkreis München. Der Mann muss sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten, da die Feier in einem geschützten Waldstück stattfand. Alle Teilnehmer wurden aufgefordert, den Bereich zu verlassen, wie sueddeutsche.de berichtet.

Doch das war nicht der einzige Vorfall an diesem Wochenende. Am Samstagabend um 23:30 Uhr, kam es zu einer weiteren Illegalparty am Isarufer zwischen der Braunauer Eisenbahn- und der Brudermühlbrücke. Hier traf die Polizei auf mehr als 50 feiernde Menschen. Der 47-jährige Münchner Verantwortliche dieser Veranstaltung wird ebenfalls angezeigt. Glücklicherweise liefen die Einsätze relativ ruhig ab, da beide Veranstalter kooperativ waren, sodass es keine größeren Probleme mit den Einsatzkräften gab.

Ein Rückblick auf vergangene Ereignisse

Diese Vorfälle sind keine Einzelfälle; bereits Anfang August gab es in München eine größere illegale Rave-Party, bei der Raver anschließend über die Autobahn liefen. Auch hier spielte die Polizei eine zentrale Rolle und musste eingreifen, um die Sicherheit der Feiernden und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dies verdeutlicht, dass die Stadt München und ihre Sicherheitsbehörden wachsam sind, wenn es um solche unangehmten Veranstaltungen geht.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Raves sind komplex. Veranstalter benötigen eine Genehmigung, um eine Feier im Freien rechtmäßig zu organisieren. Diese muss bis zu 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden und kann verschiedene Auflagen wie Sicherheitsmaßnahmen und Toilettendienste beinhalten. Das Fehlen einer Genehmigung führt schnell zur polizeilichen Auflösung der Veranstaltung, was die Situation für die Raver oft zu einem echten „Katz-und-Maus-Spiel“ mit der Polizei macht, wie main-ding.de erläutert.

Es bleibt spannend, wie sich die Situation rund um illegale Rave-Partys in München entwickeln wird. Schnelle und spontane Zusammenkünfte sind prinzipiell erlaubt, können jedoch ebenfalls aufgelöst werden, wenn die Polizei eine Gefährdung sieht. Die Münchner Bürger sind gut beraten, sich vor unsicherem Feiern im Freien zu informieren und die Regeln zu beachten, um nicht ungewollt in eine derartige Polizeioperation zu geraten, berichtet merkurs.de.