Gerichtsurteil: Eigentümer dürfen Balkontür trotz WEG-Verweigerung einbauen!
Eigentümer in Bogenhausen gewinnen Rechtsstreit um bauliche Veränderungen. Gericht urteilt zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gerichtsurteil: Eigentümer dürfen Balkontür trotz WEG-Verweigerung einbauen!
In einem jüngst gefällten Urteil hat das Amtsgericht München eine bedeutende Entscheidung in einem Streitfall innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) getroffen. Die Kläger, Eigentümer einer Wohnung in einem neunstöckigen Wohnkomplex in Bogenhausen, hatten die Genehmigung für den Einbau einer zweiten Balkontür beantragt. Dieser Schritt sollte durch den Umbau eines Fensters in einem benachbarten Raum realisiert werden. Trotz dieses Vorhabens lehnte die WEG die Zustimmung ab, mit der Begründung, es könnten möglicherweise Kälte- und Wassereintritt sowie Probleme mit dem Heizungssystem des gesamten Gebäudes auftreten. Doch die Richter sahen das anders und gaben den Eigentümern recht. Sie wiesen die Gemeinschaft an, einen entsprechenden Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung zu fassen, und bestätigten, dass der Umbau eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt, die gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genehmigungsfähig ist, solange andere Eigentümer nicht rechtlich relevant beeinträchtigt werden.
Das Gericht stellte klar, dass die Bedenken der WEG lediglich theoretische Befürchtungen waren und keine konkreten Beeinträchtigungen für andere Eigentümer nachgewiesen wurden. Im konkreten Fall wurde das Urteil rechtskräftig, und das Aktenzeichen lautet 1293 C 26254/24. Damit gewinnt die Entscheidung des Amtsgerichts an Bedeutung in der laufenden Diskussion über bauliche Veränderungen innerhalb von WEGs, insbesondere im Hinblick auf die Reform des WEG.
Änderungen und Herausforderungen bei baulichen Veränderungen
Mit der WEG-Reform, die 2020 in Kraft trat, gab es einige wesentliche Änderungen in Bezug auf bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Wie auf Haufe erläutert wird, sind solche Veränderungen nun klar definiert und umfassen Maßnahmen, die über die reine Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen, einschließlich modernisierender Instandsetzungen. Grundsätzlich ist für jede bauliche Veränderung ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig. Dabei müssen die Kosten von den Wohnungseigentümern getragen werden, die der Maßnahme zugestimmt haben.
Wichtig zu wissen ist, dass Ausnahmen von der Kostenverteilung bestehen. So müssen beispielsweise Kosten für mehrheitlich beschlossene modernisierende Erhaltungsmaßnahmen von allen Wohnungseigentümern getragen werden, sofern sich diese innerhalb eines vertretbaren Zeitraums amortisieren. Auch die Regelung für nachzüglerische Wohnungseigentümer, die bei baulichen Veränderungen gegen eine angemessene Ausgleichszahlung mit einbezogen werden, spielt eine Rolle. Hier zeigt sich, wie wichtig ein gutes Miteinander innerhalb der Gemeinschaft ist.
Rechtskenntnis als Schlüssel zu harmonischem Zusammenleben
Ein weiterer Punkt, den das Kanzlei Herfurtner unterstreicht, ist das Verständnis der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, wenn es um die Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums geht. Lösungen für Konflikte lassen sich oft nur finden, wenn jeder Eigentümer über die eigenen Befugnisse Bescheid weiß. Nach § 22 Abs. 1 WEG werden bauliche Veränderungen als Eingriffe definiert, die nicht nur die alltagsgewöhnliche Instandhaltung betreffen. Die WEG-Reform erlaubt eine einfachere Beschlussfassung für Maßnahmen, die keinen unangemessenen Nachteil für andere Eigentümer darstellen.
Die klare Differenzierung zwischen baulichen Veränderungen und regulären Instandhaltungsmaßnahmen ist entscheidend, da unautorisierte Umbauten gegen geltendes Recht verstoßen und streng geahndet werden können. Somit bietet das Urteil des Amtsgerichts München nicht nur eine Entscheidung für den aktuellen Fall, sondern setzt auch einen wichtigen Impuls für die künftige Praxis innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften. Es bleibt spannend, wie sich die Vielzahl rechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit dem WEG weiter entwickeln wird.