Pullach setzt auf Radweg: Enteignung für Isartalbahn-Trasse beschlossen!

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Pullach plant eine Radwegverbindung nach München. Landratsamt erließ Enteignungsbescheid für notwendiges Grundstück.

Pullach plant eine Radwegverbindung nach München. Landratsamt erließ Enteignungsbescheid für notwendiges Grundstück.
Pullach plant eine Radwegverbindung nach München. Landratsamt erließ Enteignungsbescheid für notwendiges Grundstück.

Pullach setzt auf Radweg: Enteignung für Isartalbahn-Trasse beschlossen!

Die Pläne für einen Radweg von Pullach nach München nehmen endlich Fahrt auf und sorgen für reges Interesse bei den Anwohnern. Die Gemeinde verfolgt schon seit Jahren die Idee, die alte Trasse der Isartalbahn in einen attraktiven Fahrradweg umzuwandeln. Ein entscheidender Schritt wurde nun mit dem Enteignungsbescheid des Landratsamts München gemacht, der den Weg für die Realisierung der Radwegverbindung ebnen soll. Laut sueddeutsche.de ist dieser Bescheid ein wichtiger Etappensieg für die Pullacher Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne), die damit Fortschritte in den langwährigen Planungen sieht.

Der neu geplante Radweg soll die Erreichbarkeit der Münchner Innenstadt von Pullach aus in etwa einer halben Stunde ermöglichen. Der bestehende Radweg in Thalkirchen endet derzeit an der Stadtgrenze auf Höhe der Heinrich-Vogl-Straße. Die Gemeinde Pullach hat bereits seit 2014 einen Grundsatzbeschluss gefasst, um den Radweg bis zur Hilariastraße weiter auszubauen. Die Vorfreude in der Gemeinde ist spürbar, da die neue Verbindung nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Infrastruktur für Schul- und Arbeitswege verbessern soll.

Hintergründe der Enteignung

Der Enteignungsbescheid betrifft ein privates Grundstück von ca. 677 Quadratmetern, auf das die Gemeinde 2014 ein Kaufangebot unterbreitet hatte, jedoch ohne Rückmeldung geblieben ist. Daher beantragte sie die Enteignung dieses Teilstücks, um die Planungen voranzutreiben. Laut den Informationen von pullach.de wurde dieser Antrag am 27. November 2014 gestellt und der Bescheid jetzt am 9. Oktober 2025 erlassen.

Die Bürgermeisterin rechnet damit, dass der Grundstückseigentümer Urs Peter Brunner Klage einreichen wird, zeigt sich aber optimistisch, dass die Gemeinde am Ende erfolgreich sein wird. Diese Enteignung gilt als Ultima Ratio und muss gemäß Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz zum Wohl der Allgemeinheit erfolgen. Der Raum für eine gesetzlich geregelte Durchführung als auch die mitunter langen Planungszeiträume für solche Projekte sind nicht zu unterschätzen, wie auch die Herausforderungen im Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zeigen.

Vor allem für die Sicherheit

Der geplante Radweg hat mehrere Vorteile, nicht zuletzt die direkte Verbindung zwischen Pullach und München. Damit könnte nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch die Attraktivität für Freizeitfahrer gesteigert werden. Die radelnden Pendler und Familien werden durch diese neue Infrastruktur profitieren. Dies zeigt sich auch in den aktuellen Trends zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in vielen Städten, wie die Analyse von Agora Verkehrswende verdeutlicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die BürgerInnen Pullachs gespannt verfolgen, wie sich die Situation rund um den Radweg weiterentwickelt. Ein reibungsloser Ausbau könnte nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Mobilität leisten. Wir bleiben dran, um weitere Updates zu diesem wichtigen Thema zu liefern!