München: Richter schränken Pressefreiheit bei Strafverfahren ein!

München: Richter schränken Pressefreiheit bei Strafverfahren ein!
München, Deutschland - Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Journalisten keinen Anspruch auf die Namen von Verteidigern in laufenden Ermittlungsverfahren haben. Diese Entscheidung, die am 18. Juni 2025 verkündet wurde (Az. M 10 E 25.3465), basiert auf dem Mandantengeheimnis gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das als entscheidend für die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit erachtet wird, berichtet LTO. In dem konkreten Fall hatte ein Journalist nach dem Namen des Verteidigers eines Tatverdächtigen in einem Tötungsdelikt gefragt. Die Staatsanwaltschaft verweigerte jedoch die Auskunft und verwies auf das Mandantengeheimnis.
Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit im Interesse der rechtsstaatlichen Rechtspflege unerlässlich ist. Diese Entscheidung steht im krassen Gegensatz zu einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, das einen Auskunftsanspruch der Presse in ähnlichen Fällen bejaht hatte. Während in Hamburg die Pressefreiheit als wichtiger erachtet wurde, sieht das Münchner Gericht das Mandantengeheimnis klar in der Überhand, ohne eine Verletzung der Pressefreiheit in Kauf nehmen zu müssen.
Die Schattenseiten des Auskunftsanspruchs
Doch was genau verbirgt sich hinter dem presserechtlichen Auskunftsanspruch, der in Deutschland durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes fest verankert ist? Diese Norm soll den Zugang zu Informationen für Journalisten und Medienunternehmen gewährleisten und ist ein wesentliches Element der Meinungs- und Pressefreiheit, wie von Kanzlei Herfurtner ausgeführt wird. In der Praxis aber muss der Antragsteller, also der Journalist, ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Information nachweisen. Nur unter bestimmten Umständen können Informationen bereitgestellt werden, wobei der Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung relevante Ausschlussgründe darstellen.
Ein Beispiel hierfür stellt ein früherer Fall dar, in dem ein Journalist Informationen zu Polizeieinsätzen an seinem Wohnsitz suchte. Obwohl das Verwaltungsgericht München in diesem Zusammenhang den Datenschutz des Antragstellers über die Pressefreiheit stellte, bestätigte das Gericht dennoch die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsarbeit und den Anspruch, der der Presse zusteht. Dies zeigt, dass bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen stets eine Abwägung zwischen den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung und der Freiheit der Presse erforderlich ist.
Warten bis zur Hauptverhandlung
Ein weiterer interessanter Aspekt der aktuellen Situation ist, dass die Presse laut VG München bis zur Hauptverhandlung warten muss, um Informationen zu erhalten, da das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist. Dies könnte die journalistische Arbeit erheblich erschweren und führt zu der Frage: Wie können Journalisten in solchen Fällen ihrer Rolle als Informationsvermittler gerecht werden, wenn ihnen wichtige Informationen verwehrt bleiben?
Die Entscheidungen der Gerichte zeigen, wie sensibel die Balance zwischen Pressefreiheit und den Rechten individueller Personenschutzrechte ist. Die Diskussion über die Grenzen des Auskunftsanspruchs bleibt also spannend und zeigt, dass es für Journalisten weiterhin notwendig sein wird, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und gegebenenfalls juristische Schritte in Betracht zu ziehen, wie es die Bayern Gesetzgebung nahelegt.
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Ort | München, Deutschland |
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