Jugendliche mit Softairwaffe lösen Großalarm in der Au aus!

Jugendliche mit Softairwaffe lösen Großalarm in der Au aus!
Regerstraße, 81543 München, Deutschland - In der Münchner Au gab es kürzlich einen Polizeieinsatz, ausgelöst durch fünf Jugendliche, die mit einer Softair-Pistole hantierten. Laut Süddeutscher Zeitung wurde die Polizei am Montag gegen 18:20 Uhr über mehrere Personen auf einem Flachdach und den Dachterrassen in der Regerstraße informiert. Bei dem Eintreffen der Beamten waren etwa 30 Polizisten im Einsatz, darunter auch Mitglieder des Unterstützungskommandos (USK).
Die Jugendlichen, allesamt zwischen 14 und 17 Jahren alt, wurden schnell identifiziert. Bei einem 16-Jährigen konnte die Softairwaffe sichergestellt werden, während ein anderer, 15-Jähriger, Pfefferspray mit sich führte. Alle trafen in München ihre Unterkunft, und die Polizei hat Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie Hausfriedensbruch eingeleitet. Nach dem Einsatz wurden die Jugendlichen ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Softair-Waffen im Fokus
Softairwaffen, auch bekannt als Airsoftwaffen, zählen in Deutschland zu den besonderen Schusswaffen, die mit Druckluft operieren und Kunststoffkugeln verschießen. Sie gelten normalerweise als Spielzeug, solange ihre Schussenergie unter 0,5 Joule liegt. In diesem Rahmen sind sie ab 14 Jahren verkauft werden dürfen, jedoch nicht im öffentlichen Raum getragen werden, wie Juraforum erläutert.
Die Beliebtheit solcher Waffen unter Jugendlichen, besonders jungen Männern, ist ungebrochen. Oft werden sie in Gelände- und Verfolgungsspielen eingesetzt. Aber Vorsicht: Softairwaffen sehen häufig täuschend echt aus, was zu gefährlichen Missverständnissen führen kann – besonders wenn die Polizei involviert ist.
Ähnliche Vorfälle in Deutschland
Ähnliche Vorfälle zeigen, dass der Umgang mit Softairwaffen ein potenzielles Problem ist, das über München hinausgeht. So berichtete Welt, dass zwei 17-Jährige in einem Regionalzug nach Karlsruhe Mitreisende in Panik versetzten. Sie hantierten mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole, was den Einsatz der Polizei zur Folge hatte. Hierbei gab es ebenfalls Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Solche Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit, auf die Regeln rund um den Besitz und Gebrauch von Softairwaffen hinzuweisen. Bei einer Schussenergie über 0,5 Joule dürfen die Waffen nur von Volljährigen mit kleinem Waffenschein geführt werden. Dazu kommt, dass die Verletzungsgefahr nicht zu unterschätzen ist – auch wenn sie meist aus Kunststoff sind, können die Kugeln schmerzhaft sein und ernsthafte Augenverletzungen verursachen.
Umso wichtiger ist es, gerade junge Menschen und deren Erziehungsberechtigte über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gefahren im Umgang mit solchen Waffen aufzuklären. Nur so können ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.
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Ort | Regerstraße, 81543 München, Deutschland |
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