Aggressiver Fahrgast schlägt Taxifahrer – Polizei schreitet ein!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ein 41-Jähriger verletzte in Neuperlach einen Taxifahrer nach einem Streit über den Fahrpreis und leistete Widerstand gegen die Polizei.

Ein 41-Jähriger verletzte in Neuperlach einen Taxifahrer nach einem Streit über den Fahrpreis und leistete Widerstand gegen die Polizei.
Ein 41-Jähriger verletzte in Neuperlach einen Taxifahrer nach einem Streit über den Fahrpreis und leistete Widerstand gegen die Polizei.

Aggressiver Fahrgast schlägt Taxifahrer – Polizei schreitet ein!

Ein nächtlicher Streit zwischen einem Taxi­fahren und seinem Fahrgast hat am Sonntag in Neuperlach für Aufregung gesorgt. Wie die tz berichtet, kam es um 1:55 Uhr zu einem Vorfall, bei dem ein 41-jähriger Mann seinem Taxifahrer ins Gesicht schlug, nachdem die beiden sich über den Fahrpreis stritten. Der aggressiv auftretende Fahrgast war nicht bereit, nach mehreren Fahrten zu verschiedenen Adressen weiter transportiert zu werden, was schließlich zu dem hitzigen Wortwechsel führte.

Der Taxifahrer, ein 63-jähriger Mann, reagierte jedoch schnell und fuhr mit dem emotional aufgeheizten Passagier direkt zur Polizeiwache in Perlach. Dort machte er durch lautes Hupen auf sich aufmerksam, um die Beamten um Hilfe zu bitten. Polizeibeamte reagierten umgehend und konnten den 41-Jährigen schließlich vorläufig festnehmen. Der Mann war stark alkoholisiert und zeigte sich äußerst aggressiv, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Anschließend wurde er erneut zur Polizeiwache gebracht.

Spannend wird die Angelegenheit in dem Moment, in dem der Ausschreitungen nicht genug war. Bei seiner Entlassung am Sonntag gegen 9 Uhr leistete der 41-Jährige erneut Widerstand gegen die Beamten und wurde erneut in polizeilichen Gewahrsam genommen. Laut § 113 StGB hat er sich damit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht, ein Punkt, den die gesetzlichen Grundlagen zu Widerstandsdelikten im Straßenverkehr beleuchten. So ist es nicht relevant, ob der Täter der direkt Betroffene der Vollstreckungshandlung ist oder ob diese einem Dritten gilt, wie die Ausführungen bei se-legal verdeutlichen.

Was viele nicht wissen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann nicht nur durch körperliche Angriffe entstehen, sondern auch durch andere Aktionen, die den Beamten an ihrer Arbeit hindern [jura-online] erklärt. Tatsächlich ist der genaue Wortlaut von § 113 StGB entscheidend. Der Mann wird nun mit einer Anzeige wegen Widerstands und räuberischer Erpressung konfrontiert, während das Kommissariat 21 die weiteren Ermittlungen übernimmt.

Der rechtliche Kontext

Im Lichte solcher Vorfälle ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu verstehen, der Widerstand gegen Beamte betrifft. Es gibt verschiedene Tatbestände, die hier greifen können. Der Widerstand (§ 113 StGB) umfasst aktive Bemühungen, Beamte bei ihren Diensthandlungen zu behindern. Eine aggressive Handlung, wie im vorliegenden Fall, fällt unter diesen Paragraphen. Die gesetzliche Bestimmung lässt keine Ausnahmen zu – selbst wenn der Widerstand nicht erfolgreich ist, ist die Handlung strafbar [se-legal].

Im Gegensatz dazu steht der tätliche Angriff (§ 114 StGB), bei dem es um eine direkte Einwirkung auf den Körper eines Beamten geht. Oft wird nicht einmal eine tatsächliche Verletzung als Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung benötigt. Hier ist es der Anschein der Gefährdung und die Bereitschaft zur Gewalt, die zählen.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie schnell aus einem Streit über einen Fahrpreis eine ernste strafrechtliche Angelegenheit werden kann. Die Polizei hat die notwendigen Schritte eingeleitet, um solche Vorfälle zu behandeln und die Sicherheit sowohl der Bürger:innen als auch der Beamten zu gewährleisten.