Gehwegparken in Bogenhausen: Antrag abgelehnt – Was bedeutet das?
Am 28.10.2025 wurde der Antrag auf Gehwegparken in Bogenhausen abgelehnt. Gründe sind Parkdruck und Sicherheitsbedenken.

Gehwegparken in Bogenhausen: Antrag abgelehnt – Was bedeutet das?
Die Stadt München wird vorerst kein Gehwegparken in der Newtonstraße (zwischen Wehrle- und Donaustraße) zulassen. Dies hat der Stadtrat am 28. Oktober 2025 entschieden. Der Antrag, unterstützt von Robert Brannekämper (CSU) und Stadtrat Jens Luther, wurde mit 19 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Hintergrund für die Ablehnung sind Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Parkplatzsituation, da die Polizei gegen unzulässiges Gehwegparken vorgeht. Dies könnte zu einem erheblichen Verlust von über der Hälfte der Stellplätze in der Umgebung führen und den Parkdruck erhöhen – insbesondere, weil die anliegenden Straßen bereits stark frequentiert sind. Schlimmstenfalls könnte das zu einer noch höheren Suche nach Parkplätzen führen.
Obwohl der Straßenabschnitt eine Gesamtbreite von etwa 12,80 Metern aufweist, mit einer Fahrbahn von 5,90 Metern und Gehwegen von 3,40 bis 3,50 Metern, sahen die Grünen und die SPD die Sicherheitslage als kritisch an. Jens Luther versuchte, andere Fraktionen davon zu überzeugen, dass die Gehwege nach wie vor genügend Platz für Fußgänger bieten würden. Vor allem die niedrigen Bordsteine von rund 6 bis 7 cm könnten für schrittweises Gehwegparken sprechen.
Aktuelle Regelungen in der Verkehrspolitik
Die Entscheidung in München steht im Kontext einer breiteren Debatte über das Gehwegparken, die auch den Bundesrat beschäftigt hat. Erst kürzlich hat dieser einer Reform zugestimmt, die unter anderem neue Regelungen zum Gehwegparken einführt. Diese Änderungen könnten die Situation in Städten verändern, indem sie das Gehwegparken theoretisch erleichtern, was jedoch im Widerspruch zur Münchener Entscheidung steht. Der Bundesrat hat von Bremens Antrag, unzulässiges Gehwegparken zu erleichtern, abgesehen, was die Regelgebung komplex macht und potenziell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. Ein Grundsatz, der die Bedürfnisse von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern und Menschen mit Behinderungen betonte, wurde in dieser Regelung gestrichen.
Die neuen Regelungen zur Beurteilung des unbehinderten Verkehrs bleiben unklar und führen möglicherweise zu Verwirrung. So waren die alten Vorschriften noch auf mindestens 2,5 Meter Platz für Fußgänger ausgerichtet. Die Maßnahmen, die durch die Verkehrspolitik angestoßen werden, zielen darauf ab, Fuß- und Radverkehr zu fördern und unter Umständen den Autoverkehr zu verringern.
Was steckt hinter der Ablehnung?
Die Bedenken bezüglich der Sicherheit von Fußgängern und der hohen Verkehrsdichte in der Newtonstraße sind beachtlich. Das Mobilitätsreferat wies darauf hin, dass das Gehwegparken durch entsprechende Bodenmarkierungen zwar zulässig sein könnte, jedoch nicht ohne Folgen für die Fußgänger sein darf. Eine deutliche Warnung an Stadträte und Bürger, die Vorteile von Gehwegparken in der Innenstadt gegeneinander abzuwägen.
Diese Themen stehen im Mittelpunkt einer fortlaufenden Diskussion über die Mobilität in München und den nötigen Maßnahmen zur Verbesserung unserer Verkehrsplanung. Sicher ist, dass dieser Schritt sowohl für Anwohner als auch für alle Verkehrsteilnehmer von Bedeutung ist.