Kampf um Reparaturkosten: Wasserschäden im Salzburger Mehrfamilienhaus!

Kampf um Reparaturkosten: Wasserschäden im Salzburger Mehrfamilienhaus!
Langwied, Österreich - In einem Salzburger Mehrparteienhaus sorgt ein Streit über Sanierungskosten für Aufregung unter den Bewohnern. Hans Huber und Bernhard Mühlbacher kämpfen seit Jahren mit den Bauträgern von Leitgöb Wohnbau. Es geht um mehr als 100.000 Euro, die im Zuge einer notwendigen Sanierung aufgebracht werden müssen. Der Konflikt ist angesichts der Geschichte der Wasserschäden in der Wohnanlage besonders brisant.
Bereits 2019 traten in der Wohnung von Bernhard Mühlbacher braune Flecken an der Decke auf, die auf einen Wasserschaden hindeuteten. Der Hausverwalter wurde sofort informiert, und ein Dachdecker führte Reparaturen durch. Doch die Probleme schienen damit nicht behoben. In den Jahren 2021 und 2022 kam es erneut zu Wasserschäden, die vermutlich auf eine mangelhafte Montage der Solaranlage zurückzuführen sind. Um weitere Schäden zu vermeiden, ließen die beiden Bewohner die Solaranlage auf eigene Kosten abmontieren.
Ein morscher Dachträger und langwierige Streitereien
Eine fachgerechte Untersuchung brachte schließlich ans Licht, dass ein Holzdachträger komplett morsch ist – ein Umstand, der die Sicherheit des gesamten Hauses gefährdet. Leitgöb Wohnbau hatte zunächst die Reparatur des Schadens versprochen, doch die Diskussionen zogen sich in die Länge. Ein Vergleichsangebot, das 70 Prozent der Reparaturkosten abdecken sollte, wurde von den Bauträgern zurückgezogen. Mehrere Gutachten belegen inzwischen die mangelhafte Befestigung der Solaranlage, doch von einer Lösung sind die Parteien bis heute weit entfernt.
In derartigen Fällen stellt sich oft die Frage, wer letztendlich für die Sanierungskosten aufkommt. Laut ra-kotz.de müssen Vermieter in der Regel für Schäden an der Bausubstanz aufkommen, sofern die Mieter nicht schuldhaft gehandelt haben. Im Falle von Wasserschäden wird zudem empfohlen, die Haustechnik regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig etwaige Schäden zu melden. Vor allem der Vermieter ist verpflichtet, die Ursache des Wasserschadens zu ermitteln und die Beseitigung der Schäden zu veranlassen.
Entwicklungen im Rechtsstreit
Die Causa Huber und Mühlbacher verdeutlicht, wie komplex die Abwicklung von Wasserschäden sein kann. In einem ähnlichen Fall mit einem erheblichen Wasserschaden in einer Kindertagesstätte zeigte sich, dass auch hier die Klärung der Verantwortlichkeiten oft zu Streitigkeiten führt. Das Landgericht entschied, dass die Versicherung der Klägerin einen Schadensersatz von über 426.000 Euro zu erstatten hat, da der Schaden auf eine schlecht ausgeführte Sanierung zurückzuführen war. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig eine sachverständige Beratung für alle Beteiligten ist, um Folgeschäden zu minimieren und die Kosten im Griff zu behalten.
Für die Mieter Huber und Mühlbacher bleibt die Situation angespannt. Während die Bauträger von Leitgöb Wohnbau aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Kommentare abgeben, ist die Hoffnung auf eine baldige Lösung in weiter Ferne. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wer die Kosten übernimmt, sondern auch, wie die gesundheitlichen und finanziellen Folgen des Wasserschadens für die betroffenen Bewohner aussehen werden. Verbraucher müssen dabei immer im Hinterkopf behalten, dass sie im Streitfall auch das Recht auf Mietminderung haben, sollte es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen.
Wasserschäden können weitreichende Folgen haben und müssen mit Bedacht angegangen werden. Laut kanzlei-herfurtner.de ist dies nicht nur eine Frage der finanziellen Absicherung, sondern auch der Sicherheit der Wohnbedingungen. Eine frühzeitige Meldung und professionelle Einschätzung sind unerlässlich, um die eigene Situation anschließend klar beurteilen zu können.
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Ort | Langwied, Österreich |
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