85-jährige Mieterin nach 34 Jahren vor Räumung – Ein Drama in München!

85-jährige Mieterin nach 34 Jahren vor Räumung – Ein Drama in München!
Stollbergstraße, 80333 München, Deutschland - Eine dramatische Geschichte entfaltete sich kürzlich in München, wo die 85-jährige Eva Sch. nach 34 Jahren in ihrer Wohnung in der Stollbergstraße die Mietkündigung vermelden musste. Wie die Abendzeitung berichtet, fiel das Urteil am 23. Mai 2023 im Amtsgericht an der Pacellistraße. Der Grund für die Räumung ist kein Geringerer als das Verhalten ihres Sohnes, Claudius Sch., der die Hoftür des Wohnhauses wiederholt offen ließ. Dies wird vom Vermieter als ernsthaftes Sicherheitsproblem gewertet.
Der Vermieter, mittlerweile 73 Jahre alt, klagte auf Räumung, weil seine Tochter sich nicht mehr sicher fühle. Sie soll fürchten, mit Pfefferspray ins Gebäude zu müssen, da es Berichte über Obdachlose gibt, die im Hausflur übernachtet haben. Claudius Sch. argumentiert hingegen, dass die Tür oft nur angelehnt gewesen sei und betont die Unhaltbarkeit der Vorwürfe. Doch das Gericht war anderer Meinung: Richterin Prantl entschied, dass Claudius Sch. das Offenlassen der Tür nicht ausreichend bestritten habe und dass die Sicherheit der Mieter Vorrang habe.
Rechtliche Umstände
Die Maßnahmen des Vermieters sind im Rahmen des deutschen Mietrechts zwar schwierig, aber nicht unmöglich. Laut den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 573 BGB) muss der Vermieter eine erhebliche Pflichtverletzung nachweisen, um eine Kündigung durchzusetzen. Dies könnte durch die wiederholten Sicherheitsprobleme aufgrund des Verhaltens von Claudius Sch. geschehen, auch wenn dieser die Vorwürfe bestreitet und Prekarität in der Nachbarschaft anprangert.
Die Mieterengel erläutert, dass der Vermieter die Beweislast trägt und der Mieter im Falle einer Kündigung ein Widerspruchsrecht hat. Das Urteil verweist zudem darauf, dass Claudius Sch. und seine Mutter bereits Berufung eingelegt haben, um sich gegen die Entscheidung zur Wehr zu setzen. Das Urteil selbst unterstreicht eine grundsätzliche Frage: Wie stellen wir die Sicherheit aller Bewohner in einem Mietobjekt sicher?
Das menschliche Drama
Eva Sch. hat sich nach einem Krankenhausaufenthalt, der von Juli 2024 bis Februar 2025 dauerte, in einer besonders schwierigen Situation befunden. Ihr Sohn, der sich um die schwerkranke Mutter kümmert, hatte sie nicht über die anstehenden rechtlichen Probleme in Kenntnis gesetzt. Dies haust auf die plötzliche Unsicherheit und Angst, die Eva Sch. seitdem heimsucht – sie kann kaum schlafen und ist in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt.
Die schwerwiegenden Konsequenzen für die Mieterin, die seit mehr als drei Jahrzehnten in ihrer Wohnung lebt, heben die Herausforderungen hervor, vor denen viele Mieter in ähnlichen Situationen stehen. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter bedarf erheblicher Pflichtverletzungen, doch auch hier gibt es Ausnahmen und schwerwiegende Gründe, die einen Vermieter zu solch drastischen Maßnahmen bewegen können. Dies wird auch durch andere Beispiele im Mietrecht ergänzt, etwa die Beispiele für Pflichtverletzungen, die eine Kündigung rechtfertigen können, wie Lärm, unerlaubte bauliche Veränderungen oder sogar gewerbliche Nutzung.Mietrecht.de gibt darüber hinaus an, dass für einen Vermieter stets ein berechtigtes Interesse vorliegen muss, um eine Kündigung auszusprechen.
Eva und Claudius Sch. müssen sich nun auf ein komplexes Rechtsverfahren einstellen, während die Suche nach einer neuen Wohnung zur belastenden Realität wird. Solche Geschichten sind mehr als nur rechtliche Nebenschauplätze – sie sind das Spiegelbild eines ganz normalen Lebens, das ganz schnell aus den Fugen geraten kann.
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Ort | Stollbergstraße, 80333 München, Deutschland |
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