München schränkt Journalistenauskunft ein: Mandantengeheimnis siegt!

München schränkt Journalistenauskunft ein: Mandantengeheimnis siegt!
München, Deutschland - In München sorgt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) für Gesprächsstoff unter Journalisten und Rechtsexperten. Der Beschluss, der am 18. Juni 2025 ergangen ist, besagt, dass Journalisten keinen Anspruch auf die Namen von Verteidigern in laufenden Ermittlungsverfahren haben. Bei einem Tötungsdelikt Anfrage war ein Journalist an der Identität des Verteidigers eines Tatverdächtigen interessiert, doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Auskunft mit Hinweis auf das Mandantengeheimnis gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das VG München stellte klar, dass anwaltliche Verschwiegenheit im Interesse der rechtsstaatlichen Rechtspflege unerlässlich sei und dass Journalisten bis zur Hauptverhandlung warten müssen, um Informationen zu erhalten, da das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist. Dies berichtete LTO.
Das Gericht begründete seine Entscheidung ausführlich und verweist darauf, dass die Wahrung des Mandantengeheimnisses nicht nur für den Rechtsanwalt, sondern auch für die betroffenen Mandanten von Bedeutung ist. Durch die Übertragung solcher Informationen an die Presse würde nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant gefährdet, sondern auch die grundlegenden Prinzipien der Strafverteidigung untergraben.
Ein Blick auf die Rechtslage
Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu einem vorherigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, das einen Auskunftsanspruch der Presse bejaht hatte. Interessant hierbei ist die Regellage in Deutschland: Laut Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) haben Journalisten das Recht auf Zugang zu Informationen, was als elementarer Bestandteil der Meinungs- und Pressefreiheit betrachtet wird. Allerdings sind die Auskunftsansprüche im deutschen Recht in verschiedene Kategorien gegliedert, die auch Aspekte des Persönlichkeitsrechts und der Vertraulichkeit berücksichtigen. So ist die Schutzbedürftigkeit personenbezogener Daten abhängig von der betroffenen Sphäre, sei es die Intim-, Privat- oder Sozialsphäre, wie das Bayerische Verwaltungsgericht in einem anderen Urteil festgestellt hat Bayerische Gesetzesberatung.
Für Journalisten ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen für ihren Auskunftsanspruch bewusst zu sein. Der Antragsteller muss als Journalist oder Medienunternehmen agieren und ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben, die in der Regel von öffentlichen Behörden bereitgestellt werden müssen. Private Unternehmen fallen nicht unter diesen Auskunftsanspruch; hier sind andere rechtliche Instrumente gefragt. Ein Beispiel dafür wäre die Aufforderung an die zuständige Behörde, relevante Informationen bei Ermittlungen bezüglich Korruptionsvorwürfen herauszugeben, wie Kanzlei Herfurtner erläutert.
Pressefreiheit versus Informationsschutz
Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten stellt eine zentrale Herausforderung dar. Der beschriebene Fall verdeutlicht den schmalen Grat, den Journalisten bei ihren Recherchen beschreiten müssen. Schließlich sind Informationen über laufende Ermittlungen häufig nicht öffentlich zugänglich, was die Aufgabe der Berichterstattung erschwert. Die Notwendigkeit, den Rechtsrahmen in solchen Situationen zu respektieren, führt dazu, dass Journalisten oft warten müssen, bis die Verfahren abgeschlossen sind, bevor sie umfassende Informationen erhalten.
Insgesamt ist die aktuelle Entscheidung des VG München ein wichtiges Signal für die rechtlichen Grenzen der Pressearbeit in Deutschland. Journalisten sehen sich weiterhin einem komplexen rechtlichen Umfeld gegenüber, in dem es gilt, sowohl die Interessen der Öffentlichkeit an Informationen als auch die Rechte der betroffenen Personen zu berücksichtigen.
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Ort | München, Deutschland |
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