Am 22. März 2026 stehen in München die Stichwahlen an, und die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Wähler*innen, die bei ihrem ersten Antrag auf Briefwahlunterlagen vor dem 8. März das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt haben, können sich auf eine automatische Zusendung ihrer Briefwahlunterlagen freuen. Sollten diese bis Freitag, den 13. März, nicht im Briefkasten sein, empfiehlt es sich, direkt das Wahlamt zu kontaktieren. Eine neue Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Briefwahl wird nicht mehr verschickt, also aufpassen!

Wer noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, hat bis Dienstag, den 17. März, um 11 Uhr die Möglichkeit, dies online unter www.briefwahl-muenchen.de zu tun. Die Unterlagen werden dann spätestens sechs Tage nach der Beantragung mit der Deutschen Post zugestellt. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch persönlich bis Freitag, den 20. März, um 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat oder in den fünf Bezirksinspektionen abgeholt werden. Eine Übersicht über alle Ausgabestellen finden Sie auf www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.

Wichtige Fristen und Antragsmöglichkeiten

Es gibt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen, selbst wenn dies vor der ersten Runde nicht geschehen ist. Wer für die erste Runde bereits Unterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch für die Stichwahl. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über den QR-Code erfolgen. Alternativ ist auch eine Beantragung per Telefax oder E-Mail möglich, jedoch nicht telefonisch.

Wichtig ist, dass die erforderlichen Angaben wie Vor- und Familienname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift angegeben werden. Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen endet am 20. März um 15 Uhr. Sollten Sie kurzfristig erkranken, können Sie die Briefwahl bis zum Wahltag, also dem 22. März, um 15 Uhr beantragen. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt oder bei der Gemeinde vorliegen, weshalb es ratsam ist, im Falle knapper Zeitverhältnisse den Wahlbrief persönlich abzugeben.

Kommunalwahlen in Deutschland

Die bevorstehenden Wahlen sind Teil der kommunalen Wahlen in Deutschland, die die parlamentarischen Vertretungen von Gemeinden und Städten sowie die Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern umfassen. Laut Artikel 28, Absatz 1 des Grundgesetzes müssen diese Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Alle Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind bei Kommunalwahlen wahlberechtigt.

Besonders in Bayern haben die Freien Wähler seit ihrem Einzug ins Landesparlament 2008 mit 10,2% der Stimmen eine wichtige Rolle eingenommen und bilden seit 2018 eine Koalition mit der CSU. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist im Durchschnitt niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was häufig auf lokale Themen und das spezifische Parteiensystem zurückzuführen ist. In der Regel beträgt die Amtsdauer für Bürgermeister zwischen fünf und acht Jahren, variiert jedoch je nach Bundesland.

Für weitere Informationen zu den kommunalen Wahlen und den spezifischen Abläufen in München, besuchen Sie bitte die Webseiten der Stadt und des zuständigen Wahlamts. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Ihr Wahlrecht!