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Am Montag, den 30. März 2026, ging es im Herzen Münchens, am Marienplatz, eher turbulent zu. Drei Personen wurden dort von einem aufmerksamen Polizisten gestoppt, weil sie ohne die notwendige Genehmigung eine Umfrage in der beliebten Fußgängerzone durchführten. Das Ganze nahm gegen 17:20 Uhr seinen Lauf, als der Beamte die Szene schuldig sah: Die Befragenden hielten ein Mikrofon, das an einem Teigschaber befestigt war, und sprachen Passanten an. So weit, so kurios.

Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf einem Foto, das den neu gewählten Oberbürgermeister in einem sehr persönlichen Moment zeigte, während er seinen Lebensgefährten küsst. Solche Aktionen sind in der Fußgängerzone nicht ohne weiteres zulässig. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist für Umfragen eine offizielle Genehmigung Pflicht, die die drei Befragenden jedoch nicht vorlegen konnten. Ziemlich schnell wurde der Vorfall an die Polizei weitergeleitet, die zur weiteren Kontrolle am Ort des Geschehens erschien.

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Strafe für unerlaubte Umfragen

Die Überprüfung durch eine zivile Polizeistreife ergab, dass die Personen aus Erlangen und München stammen. Sie führten die Befragungen anscheinend für einen privaten Social-Media-Account durch. Wie die tz berichtet, wurde von den Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Befragenden eingeleitet. Die Ermittlungen übernahm das Kommissariat 44, während die Polizei nach Zeugen sucht, die zwischen 17:20 und 17:40 Uhr am Marienplatz gewesen sind.

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Diese Situation wirft Fragen auf: Wie viele Leute haben von der Umfrage eigentlich Kenntnis genommen? Und was hatte die Umfrage zur Zielgruppe? Das bleibt ungeklärt, denn die Befragten sind aktuell nicht erreichbar.

Ein Aufruf zur Mithilfe

Zeugen sind herzlich eingeladen, sich bei der Polizei zu melden. Wer am besagten Nachmittag am Marienplatz war oder möglicherweise befragt wurde, kann Hinweise unter der Telefonnummer (089) 2910-0 an das Polizeipräsidium München geben. Damit könnte ein weiteres Licht auf diesen kuriosen Vorfall geworfen werden.

Wie oft kommt es vor, dass solche Aktionen in belebten Städten wie München nicht nur laut, sondern auch rechtlich fragwürdig sind? Es bleibt spannend zu beobachten, ob sich weitere Details aus diesem Vorfall ergeben. Klar ist, dass eine gute Vorbereitung und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch für ganz alltägliche Umfragen wichtig sind.

Die Bayerische Polizei betont zudem, dass die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten gilt, bis in einem möglichen Verfahren ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickelt.