In der charmanten Münchner Vorstadt Solln sorgt ein geplanter Umbau einer Villa zu einer Kindertagesstätte für kräftigen Unmut unter den Anwohnern. Die BHB-Unternehmensgruppe möchte in der ehemaligen Residenz eines Verlegers einen neuen Ort für Kinder schaffen – eine Kita, die Platz für 86 Kinder bieten soll. Doch die Reaktionen aus der Nachbarschaft sind gemischt. Einige Nachbarn haben bereits Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht und befürchten vor allem Lärmbelästigungen und eine erhöhte Verkehrslast durch das neue Betreuungsangebot. “Wir leben hier in einem Ruhefleck”, macht Angelika Görgey, eine Klägerin, deutlich und verweist darauf, dass viele ihrer Nachbarn im Homeoffice arbeiten und auf einen gewissen Geräuschpegel angewiesen sind, um ungestört ihrer Arbeit nachzugehen.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hängt in der Villa ein Banner mit einem Zitat aus „Der kleine Prinz“, das die Eröffnung der Kita ankündigt. Trotz der positiven Vorstellung von einem Ort der Bildung und der frühkindlichen Entwicklung sehen viele Anwohner vor allem Herausforderungen auf sich zukommen. Vorläufig hat das Gericht die Diskussion über eine Genehmigung der Kita sowie den Vorbescheid zur Nutzung der Villa als Flüchtlingsunterkunft beschäftigt. Letzterer wurde mittlerweile zurückgezogen, da das Gericht bedeutende Mängel an dem Antrag festgestellt hat.
Gerichte und Gutachten im Zwiespalt
Der zentrale Streitpunkt bleibt der befürchtete Kinderlärm. Das Gericht hat bereits zwei unterschiedliche Gutachten von Lärmsachverständigen eingeholt, die jedoch zu stark voneinander abweichen. Während ein Gutachter der Kläger Bedenken äußert, dass die Lärmgrenze von 70 Dezibel überschritten werden könnte, bescheinigt ein Gutachter der BHB-Unternehmensgruppe die Einhaltung der Richtlinien für reine Wohngebiete. Das Gericht hat angekündigt, ein weiteres Gutachten beauftragen zu wollen, um Klarheit in dieser strittigen Angelegenheit zu schaffen. “Normalerweise gilt Kinderlärm nicht als unzumutbar, außer er führt zu einer signifikanten Gesundheitsbeeinträchtigung”, so Richter Josef Beil. Er schlug außerdem vor, eventuell eine Lärmschutzwand zwischen der Kita und den angrenzenden Wohnhäusern zu errichten, um den Konflikt möglicherweise zu entschärfen.
Die BHB-Geschäftsführerin, Melanie Hammer, zeigt sich gesprächs- und kompromissbereit. Sie plant, die Kita mit drei Krippen- und zwei Kindergarten-Gruppen zu gestalten, was ein wichtiges Angebot für viele Eltern in der Umgebung darstellt. “Wir sind nicht gegen die Kita”, betont ein Anwohnervertreter, “aber wir fordern eben effektiven Lärmschutz.” Die Tatsache, dass Anwohner Unterschriften gegen die BHB-Pläne gesammelt haben, spricht für die starke Emotion, die dieses Thema unter den Nachbarn hervorruft.
Somit stehen in Solln nicht nur die Wünsche nach frühkindlicher Bildung auf dem Spiel, sondern auch die Interessen und das Wohl der ansässigen Bevölkerung. Die Debatte um die Kita wird noch einige Zeit bei den Gerichten und in der Nachbarschaft hohe Wellen schlagen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird. Doch eines ist klar: in dieser Entscheidung geht es um weit mehr als nur die Genehmigung eines neuen Kindergartens.