Heute ist der 27.02.2026 und in München, speziell in Mittersendling, sind aktuell 4 mobile Radarkontrollen im Einsatz. Diese Geschwindigkeitsüberwachungen sind nicht nur eine lästige, sondern auch eine notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Standorte der Radarkontrollen sind wie folgt:
- Drygalski-Allee (81477 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 14:21 Uhr.
- Aidenbachstraße (81479 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 13:55 Uhr.
- Plinganserstraße (81369 Sendling, Mittersendling): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 11:32 Uhr.
- Domagkstraße (80807 Schwabing-Freimann, Domagkpark im Bereich Vitello): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 12:12 Uhr.
Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, die vorgegebenen Tempolimits zu beachten, da Geschwindigkeitsüberschreitungen eine der häufigsten Verkehrsverletzungen und eine Hauptursache für Unfälle darstellen. Diese Informationen wurden zuletzt um 14:45 Uhr aktualisiert und sind entscheidend für alle Autofahrer, die durch die Straßen Münchens fahren. Wer sich nicht an die Limits hält, könnte schnell in eine unangenehme Situation geraten.
Rechtsgrundlagen der Geschwindigkeitsüberwachung
Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die von der Polizei oder gegebenenfalls von kommunalen Behörden durchgeführt werden muss. Dabei müssen zahlreiche Vorschriften und gesetzliche Vorgaben beachtet werden, damit die Blitzmessungen als Grundlage für Bußgeldbescheide dienen können. Die Zulassung der Messgeräte sowie deren regelmäßige Eichung sind essentielle Punkte, die sicherstellen, dass die Messungen korrekt und rechtlich bindend sind. Die Rechtsgrundlage für diese Vorgänge variiert je nach Bundesland, da die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen Ländersache ist. In Bayern, zum Beispiel, beträgt der Mindestabstand von Blitzern zu Verkehrsschildern 200 Meter.
Es ist wichtig zu wissen, dass private Firmen keine Blitzer betreiben dürfen, da Messungen durch private Blitzer nicht als Grundlage für Bußgeldbescheide dienen können. Dies wurde auch durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 2 Ss-OWi 942/19) bestätigt. Autofahrer haben zudem das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, wenn sie den Verdacht haben, dass Richtlinien nicht befolgt wurden. Beweisfotos, die durch die Blitzer gemacht werden, sind rechtlich zulässig und basieren auf den Vorschriften der Strafprozessordnung und des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die mobile Geschwindigkeitsüberwachung in München ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist. Die Einhaltung der Tempolimits ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Autofahrer sollten sich stets der Risiken bewusst sein, die mit Geschwindigkeitsüberschreitungen einhergehen, und die vorgegebenen Limits beachten. Für weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen der Blitzermessungen können Interessierte die umfassenden Informationen auf bussgeldkatalog.org nachlesen.