München steht heute ganz im Zeichen der Geschwindigkeitskontrollen. Wie news.de berichtet, sind aktuell vier mobile Radarkontrollen im Einsatz, die insbesondere in der Stadtteile Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Fürstenried, Solln, Sendling, Mittersendling und Schwabing aktiv sind. Die Blitzer haben unterschiedliche Standorte, an denen sie die Einhaltung der Tempolimits überwachen.

Die einzelnen Radarkontrollen sind wie folgt verteilt:

  • Drygalski-Allee (81477 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 14:21 Uhr.
  • Aidenbachstraße (81479 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 13:55 Uhr.
  • Plinganserstraße (81369 Sendling, Mittersendling): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 11:32 Uhr.
  • Domagkstraße (80807 Schwabing-Freimann, im Bereich Vitello): Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 12:12 Uhr.

Wichtige Hinweise zu Geschwindigkeitskontrollen

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind eine der häufigsten Verkehrsverletzungen und können fatale Folgen haben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass alle Verkehrsteilnehmer die vorgegebenen Tempolimits beachten. Die Bedeutung dieser Maßnahmen wird auch von bussgeldkatalog.org unterstrichen, die darauf hinweisen, dass Blitzanlagen zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten müssen, um rechtlich als Grundlage für Bußgeldbescheide dienen zu können. Dazu gehören die Zulassung der Messgeräte sowie deren regelmäßige Eichung.

Die geltenden Vorschriften zur Verkehrsüberwachung variieren je nach Bundesland. In Bayern müssen zum Beispiel bestimmte Mindestabstände zu Verkehrsschildern bei der Aufstellung von Blitzern eingehalten werden, die hier 200 Meter betragen. Dies zeigt, wie wichtig eine korrekte Implementierung dieser Geräte ist, um die Rechtmäßigkeit der Messungen sicherzustellen.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Zusätzlich zur Einhaltung der Tempolimits sollten Autofahrer auch über ihre Rechte informiert sein. Erhalten sie einen Bußgeldbescheid, haben sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen, falls sie den Verdacht haben, dass rechtliche Vorgaben nicht befolgt wurden. Dies wird von bussgeldkatalog.de bestätigt, die erwähnen, dass die Geschwindigkeitsmessung eine hoheitliche Aufgabe darstellt und nur von Angehörigen des öffentlichen Dienstes durchgeführt werden darf.

Gerade in einer Großstadt wie München, wo der Verkehr oft dicht und unübersichtlich ist, können solche Maßnahmen entscheidend zur Verkehrssicherheit beitragen. Verkehrsteilnehmer sollten daher stets achtsam fahren und sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten.