In der Nacht auf Samstag, den 7. März, ereignete sich ein erschreckender Vorfall auf dem Waldfriedhof an der Knipprather Straße im Monheim am Rhein. Bei einer durch Polizei und Anwohner entdeckten Verwüstung wurden mehr als 100 Urnenfächer aufgebrochen und zahlreiche Kupfervasen sowie andere Metallgegenstände entwendet. Die zuständigen Behörden staunten nicht schlecht, als am Sonntagmorgen die ersten Meldungen zu den Beschädigungen eintrafen. Insgesamt an 151 Gräbern fanden die Ermittler Spuren der Zerstörung, was bei den Angehörigen für große Bestürzung sorgte. Angehörige zeigten sich schockiert und traurig über die unerhörte Zerstörung ihrer Gedenkstätten. RP Online berichtet, dass die beschädigten Kolumbarien zu den neueren Anlagen auf dem Friedhof gehören.

Die Polizei vermutete schnell einen Zusammenhang mit einem Metalldiebstahl. Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren häufig ähnliche Vorfälle auf deutschen Friedhöfen gemeldet wurden, überlegte man, ob die Kriminalität um Metallgegenstände wie Grabkreuze, Madonnen und Vasen nicht ein viel umfassenderes Problem darstellt. Immer wieder wird schwindender Respekt vor fremdem Eigentum beklagt, was sich in Vandalismus und Diebstahl auf öffentlichen Anlagen zeigt, darunter auch die Sakralorte. Laut juramagazin.de würde die Zunahme solcher Taten als moralischer Tabubruch empfunden.

Festnahmen und Ermittlungen

Am Samstagnachmittag erhielt die Polizei weitere Unterstützung. Die niederländische Grenzschutzpolizei meldete eine Kontrolle an einem Grenzübergang im Kreis Viersen, bei der ein Fahrzeug mit Mettmanner Kennzeichen gestoppt wurde. In diesem Auto fanden die Beamten etliche Urnen sowie Kupfermetall, was zur vorläufigen Festnahme von zwei Tatverdächtigen führte: einem 16-jährigen und einem 23-jährigen Rumänen, die beide Verbindungen nach Monheim aufweisen. Die Ermittlungen zu ihrem Hintergrund und den genauen Umständen des Diebstahls laufen noch. Die Polizei beschlagnahmte das Auto und stellte das Diebesgut sicher. Presseportal informiert, dass gegen die Beschuldigten Verfahren wegen Störung der Totenruhe sowie besonders schweren Diebstahls eingeleitet wurden.

Um die Totenruhe möglichst schnell wiederherzustellen, wurden die aufgebrochenen Urnenfächer provisorisch wieder geschlossen. Was für die Angehörigen eine kleine Erleichterung darstellt, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Tat eine tiefgreifende Empörung in der Bevölkerung hervorruft. Der Diebstahl von Gegenständen von Gräbern sollte als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls in das Strafrecht aufgenommen werden, wie es in politischen Diskussionen thematisiert wird. Darüber hinaus wird ein dringender Appell laut, den strafrechtlichen Schutz für Grabstätten zu verstärken. Ein Appell, der nicht nur in Monheim Gehör findet.