In Fürstenfeldbruck entsteht am Waldfriedhof ein bedeutendes Wohnprojekt: Zwölf neue Sozialwohnungen sollen dort über der Friedhofsverwaltung gebaut werden. Die Bauarbeiten sind bereits im Gange und die Fertigstellung der Wohnungen ist für den Herbst 2026 geplant. Dieses Projekt wird durch das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (KommWFP) unterstützt, was für die Stadt eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Wohnraummangels darstellt.

Die neuen Wohnungen werden eine Sozialbindung von 25 Jahren haben, was bedeutet, dass sie über einen langen Zeitraum für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung stehen werden. Mindestens acht dieser Wohnungen sind speziell für Haushalte reserviert, in denen mindestens eine Person in der Daseinsfürsorge tätig ist, also beispielsweise in Berufen der Pflege, Gesundheit, Bildung, öffentlichen Sicherheit oder kommunalen Infrastruktur. Der Rest der Wohnungen wird an weitere einkommensschwache Menschen oder Familien vergeben.

Das Punktesystem für die Vergabe

Um eine gerechte Vergabe der Wohnungen sicherzustellen, hat die Verwaltung Richtlinien erarbeitet, die im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt wurden. Ein Punktesystem mit vier Kategorien wurde entwickelt, das Punkte für Ortsansässigkeit, Berufstätigkeit, soziale Kriterien und ehrenamtliches Engagement vergibt. Bewerber, die über ein Einkommen oder Vermögen von mehr als 100.000 Euro pro Haushalt verfügen, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Zudem dürfen die Bewerber im Umkreis von 35 Kilometern kein Wohneigentum besitzen. Es ist bemerkenswert, dass es im Ausschuss keine Gegenstimmen zu diesem Kriterienkatalog gab.

Das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm

Das Projekt profitiert von dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Bayern, das darauf abzielt, Märkte, Städte und Gemeinden beim Planen und Bauen von preisgünstigem Wohnraum zu unterstützen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Neubau, die Änderung oder Erweiterung von Mietwohnraum sowie die Modernisierung bestehender Mietobjekte. Auch der Erwerb und Umbau leerstehender Gebäude zu Wohnraum wird gefördert, um dem Leerstand entgegenzuwirken.

Voraussetzungen für die Förderung sind dabei eine Sozialbindung über 25 Jahre sowie eine angemessene Wohnfläche, die von der Haushaltsgröße abhängt. Außerdem müssen mindestens 10 Prozent Eigenkapital eingebracht werden, wobei das Baugrundstück angerechnet werden kann. Die Antragstellung erfolgt durch die Gemeinde, und es ist wichtig zu betonen, dass die geförderten Wohngebäude im Eigentum der Kommune bleiben.

Zielgruppe und Miethöhen

Das KommWFP richtet sich an Haushalte, die sich am freien Wohnungsmarkt schwer tun. Die Miethöhen sind so gestaltet, dass sie für einkommensschwache Personen, wie Empfänger von Transferleistungen, angemessen sind. Zudem wird die Bereitstellung von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge entsprechend dem Bedarf vor Ort berücksichtigt. Auch die Beratung und Antragstellung erfolgt über die zuständigen Bewilligungsstellen, um den Interessierten den Zugang zu erleichtern.

Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Fürstenfeldbruck mit dem Bau dieser Sozialwohnungen und der Unterstützung durch das KommWFP einen wichtigen Schritt in Richtung sozialer Wohnraumförderung geht. Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung in Bayern finden Sie auf Haufe.de.