Ein schockierender Fall sorgt für Aufsehen in Wien: Eine 14-Jährige hat Ende Februar eine Friedhofbesucherin mit einem Messer getötet. Der Mörderin, die aus einer irakischen Familie stammt und deren Vater verstorben ist, wurde von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Das bedeutet, dass der anstehende Mordprozess nicht nur die Tat selbst beleuchten wird, sondern auch die psychischen Hintergründe der jungen Täterin, die in die Justizanstalt Josefstadt eingewiesen und kürzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum in Asten verlegt wurde, um dort eine langwierige Behandlung zu erhalten.
Wie die Berichte von oe24 zeigen, leidet das Mädchen an einer „emotional instabilen Persönlichkeit“, die typischerweise mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung in Verbindung steht. In diesem Kontext könnte die verworrene Beziehung zwischen der psychischen Erkrankung und der Tat eine entscheidende Rolle im bevorstehenden Prozess spielen.
Hintergründe und Anzeichen
Die Tat selbst wurde mit einem Messer verübt, das für erschwingliche 10 Euro auf Amazon erhältlich ist. Berichten zufolge war die Schule für die Jugendliche bereits ein abgeschlossenes Kapitel, nachdem sie zuvor von ihrer Mutter und ihren zwei Schwestern nicht mehr zu bändigen war. Diese familiären Spannungen könnten direkt mit ihrer emotionalen Instabilität in Zusammenhang stehen.
Zusätzlich zeugen ihre vorherigen selbstverletzenden Handlungen und die steigende Beschäftigung mit Themen rund um Serienmörder von einem gefährlichen Abgleiten in eine düstere Gedankenwelt. Interessanterweise gab sie im Verhör an, sie habe wissen wollen, wie es sich anfühlt, jemanden zu töten. Dies wirft die Frage auf, inwieweit junge Menschen durch ihre emotionalen und psychischen Zustände zu solch drastischen Taten getrieben werden können.
Verteidigung und rechtliche Einschätzungen
Die Verteidigerin, Astrid Wagner, schlägt vor, dass ihre Mandantin zu diesem Zeitpunkt voll unzurechnungsfähig gewesen sei. Sie fordert eine Unterbringung ohne Mordprozess, bis der Gesundheitszustand des Mädchens stabilisiert ist. In diesem Zusammenhang ist es relevant zu erwähnen, dass Gesundheitsurteile, insbesondere bei Jugendlichen mit Borderline-Störung, in der Vergangenheit oft zu Kontroversen geführt haben.
Gerichte wie der Bundesgerichtshof haben in ähnlichen Fällen immer wieder kritisiert, dass die Evaluation der Schuldfähigkeit oft unzureichend ist. So wurden beispielsweise in einem anderen Prozess die Mordmerkmale nicht ausreichend validiert, was zu einer Aufhebung der Schuldsprüche führte. Diese rechtlichen Vorfälle könnten ein zusätzlicher Aspekt sein, den das Gericht bei diesem Fall ins Visier nimmt. Revisionstrafrecht berichtet, dass fehlende klare Nachweise zur Diagnose der Borderline-Störung immer wieder zur Überprüfung von Urteilen führen.
Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse der bevorstehende Mordprozess bringen wird und inwieweit die psychischen Gesundheitszustände der jungen Angeklagten bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Klar ist: Bei der Aufarbeitung solcher unerhörten Taten stehen sowohl Gerechtigkeit als auch die Tragik hinter dem Schicksal des Mädchens im Mittelpunkt.