Der Betreiber der beliebten Gaststätte „Onkel Bruno“ an der Westendstraße 138 hat Pläne geschmiedet, um den Sommer noch ein wenig lebendiger zu gestalten. Das Ziel ist die Ausweitung der Außengastronomie, und das hat kürzlich auch den Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe beschäftigt. Derzeit stehen bereits drei Tische mit je vier Stühlen und ein kleiner Stehtisch für Raucher vor dem Lokal. Die Pläne sehen vor, die Freischankfläche auf dem Gehweg auf 3,40 Meter in der Breite und zwei Meter in der Tiefe zu erweitern. Im Vergleich dazu war die vorherige Genehmigung des Vorpächters mit einer Fläche von nur 1,50 mal zwei Meter deutlich kleiner.

Doch so rosig die Aussichten auch erscheinen mögen, die Begeisterung ist nicht bei allen Anwohnern angekommen. Besorgte Bewohner haben ihre Befürchtungen wegen des zu erwartenden Lärms während der Sommermonate lautstark geäußert. Einige von ihnen hatten sich mit ihren Bedenken sogar in die BA-Sitzung eingefunden, um gegen die Pläne zu sprechen. Trotz dieser Einwände erteilte der Bezirksausschuss jedoch einstimmig die Genehmigung – allerdings bleibt der Status quo erhalten. „Echte Sorgen über Lärm und Unannehmlichkeiten sind berechtigt, denn direkt über dem Lokal befinden sich Wohnungen. Doch der neue Pächter hält alle rechtlichen Rahmenbedingungen ein“, erklärt Sybille Stöhr, die Viertel-Chefin der Grünen.

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Die Regelungen für Freischankflächen

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In München erfreuen sich Freischankflächen auf öffentlichem Grund einer stetig wachsenden Beliebtheit. Die Freiluftgastronomie hat sich in den letzten Jahren zu einem echten Trend entwickelt, nicht zuletzt durch den Einfluss des Klimawandels und das vermehrte Bedürfnis nach einem mediterranen Lebensgefühl. Die 2. Biergartenverordnung, die seit April 1999 in Kraft ist, regelt den Betrieb solcher Flächen, insbesondere in Wohngebieten. Hierbei müssen die Tische und Stühle bis spätestens 23 Uhr abgeräumt werden, um den Anwohnern Nachtruhe zu garantieren. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen kommen, ist der Gastwirt verantwortlich und riskiert im Wiederholungsfall sogar den Verlust seiner Konzession.

In der BA-Sitzung wurde auch deutlich, dass der Vorpächter die Anzahl der Sitzplätze überschritt, was nicht den Genehmigungen entsprach. Holger Henkel, der Chef des Unterausschusses Bauen, Planen, Wohnungsbau und Gewerbe, hob hervor, dass der neue Betreiber alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Außerdem wird auch die Nachtruhe strikt eingehalten. „Linien liegen klar, und die Polizei wird im Falle von Lärm nach 22 Uhr eingeschaltet“, wird ein Vertreter der Polizei zitiert.

Gegensätzliche Interessen

Die Interessen der Anwohner sind vielfältig und werden in der rechtlichen Landschaft sorgfältig abgewogen. Anwohner können nicht nur Beschwerden bei der Polizei einreichen, sondern auch zivilrechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte ergreifen, falls ihre Belange nicht ausreichend gewährt werden. Der Immissionsrichtwert für Lärm liegt tagsüber in Wohngebieten bei 60 dB(A). Bei festgestellten unangemessenen Lärmemissionen kann es durch die Behörden zu entsprechenden Maßnahmen kommen.

Ein rechtlicher Rahmen ist ebenfalls vorhanden: Laut bayerischen Gesetzen müssen Gaststättenbetreiber sicherstellen, dass während der Betriebszeiten Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Hierzu gehören auch Filterregeln für Lärmquellen und das Einhalten von Festlegungen zur Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr. Ein Gerichtsurteil bekräftigt die Notwendigkeit, die Lärmschutzrichtwerte einzuhalten und sämtliche Vorschriften zu befolgen, um eine harmonische Koexistenz zwischen Gastronomie und Wohnnutzung zu gewährleisten.

Fazit

Die Genehmigung für die Außengastronomie von „Onkel Bruno“ steht also auf einer spannenden Klinge. Auch wenn es den Anschein hat, dass die Stadt dem Trubel der Gastfreundschaft den Vorzug gibt, gilt es, ein Ohr für die Bedenken der Anwohner zu haben. Der Sommer wird zeigen, ob der neue Betreiber das richtige Gespür für das Hamburger Wetter hat und gleichzeitig ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt. Schauen wir mal, wie sich das entwickelt.