In der Schwanthalerhöhe wird der Sommer in diesem Jahr ein wenig lauter. Der Betreiber der Gaststätte „Onkel Bruno“ an der Westendstraße 138 hat Pläne, in der warmen Jahreszeit Außengastronomie anzubieten. Der Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe hat in einer Sitzung über die Erweiterung der Freischankfläche auf dem Gehweg diskutiert. Aktuell stehen vor dem Lokal drei Tische mit je vier Stühlen sowie ein kleiner Stehtisch für Raucher zur Verfügung. Die geplante Fläche soll 3,40 Meter breit und zwei Meter tief sein, was fast doppelt so viel Platz ist wie die vorher genehmigte Fläche von 1,50 mal zwei Metern.

Dennoch gibt es Bedenken unter den Anwohnern, die befürchten, dass durch die Erweiterung mehr Lärm von den Gästen entstehen könnte, da direkt über dem Lokal Wohnungen liegen. Einige Anwohner waren zur BA-Sitzung erschienen, um ihre Sorgen zu äußern. Trotz dieser Bedenken erteilte der BA einstimmig die Genehmigung, allerdings ohne die Fläche zu vergrößern; der Status quo bleibt also bestehen. Holger Henkel (SPD), Chef des Unterausschusses Bauen, Planen, Wohnungsbau und Gewerbe, wies darauf hin, dass der vorherige Pächter mehr Sitzplätze eingerichtet hatte, als genehmigt.

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Außengastronomie im Trend

Die Idee von Freischankflächen erfreut sich in München immer größerer Beliebtheit. Neben Bier- und Wirtsgärten sind insbesondere die Freischankflächen auf öffentlichem Grund, wie Gehsteigen und Plätzen, ein Trend, der durch das angenehme Klima und ein mediterranes Lebensgefühl begünstigt wird. Die 2. Biergartenverordnung, die seit dem 20. April 1999 in Kraft ist, regelt den Betrieb von Biergärten in Wohngebieten und sieht einen Betriebsschluss um 23 Uhr vor. Freischankflächen müssen grundsätzlich um 23.00 Uhr Tische abräumen und Stühle aufstellen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn keine Beeinträchtigung für Anwohner entsteht.

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Die Anwohner haben jedoch häufig Grund zur Klage über Lärm von Biergärten und Freischankflächen, für den der Gastwirt verantwortlich ist. Anwohner können bei der Polizei Anzeige wegen Ruhestörung erstatten, und falls Beschwerden bei den Behörden nicht erfolgreich sind, können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, um Störungen zu unterbinden. Das Polizeipräsidium München und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben ebenfalls Bedenken geäußert, was mögliche Störungen der Nachtruhe betrifft.

Rechtslage und Lärmschutz

Die Rechtslage rund um die Genehmigung von Außengastronomie ist klar geregelt. Fehlen spezifische Angaben zur Lage, Einrichtung und Größe der „Räume“ in einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, führt dies nicht zur Nichtigkeit, wenn diese Informationen aus anderen Dokumenten hervorgehen. Bei Beschwerden von Anwohnern wird auch die Prognose über mögliche Lärmbelästigungen berücksichtigt. Ein Beispiel aus der jüngeren Rechtsprechung zeigt, dass die maximale Gästezahl auf Freischankflächen sicherzustellen ist, um Lärmschutz zu gewährleisten. Bei nachgewiesener Lärmmessung kann ein Bußgeld verhängt und im Wiederholungsfall die Konzession des Gastwirts gefährdet werden.

Die Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte ist von entscheidender Bedeutung. Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe zwischen 22.00 und 07.00 Uhr. Musik muss ab 22 Uhr beendet werden, während Speisen und Getränke bis 22.30 Uhr serviert werden dürfen. Lärm wird nicht nur nach Intensität, sondern auch nach Lästigkeit beurteilt, was bedeutet, dass unerwartete Geräusche Anwohner stören können. Die Belange der Anwohner sollten von Gastwirten stets respektiert werden, um bestehende Abweichungen nicht zu gefährden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um „Onkel Bruno“ entwickeln wird. Während die Genehmigung erteilt wurde, bleibt der Druck auf den Betreiber, die Nachtruhe der Anwohner zu respektieren und ein harmonisches Miteinander zu fördern. Ein weiterer Teil der Diskussion wird die Lagerung von Mobiliar auf den Freischankflächen sowie Abgrenzungen, Heizstrahler und Sonnenschirme betreffen. Die kommenden Monate könnten somit sowohl für die Betreiber als auch für die Anwohner eine spannende Zeit werden.