In einer aktuellen Auseinandersetzung zwischen den Stadtbehörden von München und einem Installateurpaar aus Ramersdorf steht der behördliche Umgang mit der Elektromobilität im Fokus. Das Ehepaar, Ernst und Susanne Meister, beide 56 Jahre alt, ist bereits seit sieben Jahren stolzer Besitzer von E-Autos und plant, ein viertes Fahrzeug anzuschaffen. Doch ihre Versuch, die Fahrzeuge bequem über eine Wallbox zuhause zu laden, führt jetzt zu einem unabsehbaren Konflikt mit der Stadtverwaltung.

Um das nötige Kabel für die Stromversorgung ihrer Autos zu verlegen, haben die Meisters ein zehn Meter langes Kabel über den Gehweg gezogen, das durch eine Kabelbrücke gesichert ist. Doch das brachte ihnen mehr Ärger als Freude ein. Am 19. Februar erhielten sie ein Schreiben von der Polizei, in dem sie über die Behinderung des Gehweges durch das Kabel informiert wurden. Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen nun, was die Meister verärgert auf die Stadtverwaltung blicken lässt. „Wir möchten einfach nur unser E-Auto laden wie viele andere auch!“, ist Susanne Meister frustriert, und denkt sogar darüber nach, aus München wegzuziehen.

Stadt räumt keine Ausnahmen ein

Die Stadtverwaltung jedoch hat andere Prioritäten und sieht das Kabel als potenzielle Stolperfalle sowie als Gefahr für die barrierefreie Nutzung des Gehwegs. Das Mobilitätsreferat bezeichnete das Verlegen des Kabels als „nicht genehmigungsfähige“ Sondernutzung. Susanne Meister hatte einen Antrag auf Genehmigung gestellt, um das Kabel zumindest stundenweise legen zu dürfen, doch dieser wurde abgelehnt.

Das Urteil aus Frankfurt am Main, auf das die Stadt München möglicherweise verweist, verstärkt die strengen Regelungen für das Verlegen von Kabeln über Gehwege. Dort wurde einer Klage eines E-Auto-Besitzers, der ebenfalls eine Sondernutzung beantragt hatte, stattgegeben, dass Fußgängersicherheit Vorrang habe und Kabelbrücken zwar nützlich, jedoch die Barrierefreiheit von Personen mit Gehbehinderungen einschränken würden. Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass aus Klimaschutz nicht automatisch ein Recht auf Sondernutzung abgeleitet werden könne, was einen klaren Standpunkt zur Sicherheit der Fußgänger hervorhebt. Dieses Urteil wird von vielen Städten als Maßstab genommen, um ähnliche Anträge abzulehnen ADAC berichtet, dass ….

E-Auto-Ladestationen: Ein Mangel an Infrastrukturen

Ein zusätzliches Problem bleibt die mangelhafte Verfügbarkeit öffentlicher Ladesäulen in München. Die nächsten Ladesäulen befinden sich mehrere Straßen entfernt, was das Laden der Fahrzeuge umständlich macht. Diese Situation ruft die Frage auf, wie die Stadt der wachsenden Elektromobilität gerecht werden kann, ohne die Sicherheitsbedenken der Fußgänger aus den Augen zu verlieren.

Die Meisters hatten gehofft, dass nach dem Bau und der Installation ihrer Solarpaneele auf dem Dach ihrer Firma alles reibungslos laufen würde. Doch nun sieht es so aus, als ob die Stadt beim Thema Elektromobilität und der notwendigen Ladeinfrastruktur noch Nachholbedarf hat. München muss baldmöglichst Lösungen finden, die sowohl die Bedürfnisse der E-Auto-Besitzer als auch die Sicherheit der Fußgänger berücksichtigt, um diesen Konflikt zukunftssicher zu gestalten.