Am 8. März 2026 stehen die Kommunalwahlen in Bayern an, und auch in München sind hunderttausende Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Es gilt, die Oberbürgermeister, den Stadtrat und die Bezirksausschüsse zu wählen. Wer nicht persönlich zur Wahlurne gehen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Doch damit alles reibungslos abläuft, sollten einige wichtige Fristen und Informationen beachtet werden.
Die Briefwahlunterlagen können nur noch persönlich abgeholt werden. Die Abholfrist endet am Freitag, den 6. März 2026, um 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat und in den fünf Bezirksinspektionen. Wer Ersatzunterlagen benötigt, kann bis Freitag, den 6. März 2026, in den Bezirksinspektionen und bis Samstag, den 7. März 2026, um 12 Uhr im Kreisverwaltungsreferat einen Antrag stellen. Eine Übersicht über die Ausgabestellen findet sich unter www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.
Fristen und Anforderungen für die Briefwahl
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gilt, dass der Antrag bis zum 2. März 2026 gestellt werden muss. Dies kann online, per Post oder persönlich geschehen. Ab dem 16. Februar 2026 können die Wahlunterlagen dann persönlich abgeholt werden. Wer am Wahlsonntag, dem 8. März 2026, plötzlich erkrankt, kann bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat Briefwahlunterlagen abholen, benötigt dafür jedoch ein ärztliches Attest, eine Vollmacht und den Ausweis der bevollmächtigten Person.
Am Wahltag selbst können Wahlbriefe bis Sonntag, den 8. März 2026, um 18 Uhr in die Behördenbriefkästen am KVR, am Rathaus und an Sonderabgabestellen (nur am Wahlsonntag) eingeworfen werden. Zu beachten ist, dass die Wahlbriefe unfrankiert innerhalb Deutschlands und frankiert im Ausland versendet werden müssen. Wahlbriefe, die nicht rechtzeitig eingehen oder nicht den Anforderungen entsprechen, werden zurückgewiesen.
Inhalt und Ablauf der Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen enthalten ein Merkblatt mit Anweisungen, einen Wahlschein, drei Stimmzettel (gelb für die OB-Wahl, grün für den Stadtrat und weiß für die Bezirksausschüsse), einen weißen Umschlag für die Stimmzettel sowie einen roten Umschlag mit vorgedruckter Zieladresse, der innerhalb Deutschlands portofrei ist. Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis können ohne besonderen Grund Briefwahl beantragen, und der Wahlschein ermöglicht es, in anderen Wahlbezirken zu wählen.
Die Wahlberechtigung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren, die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit sowie einen Wohnsitz in München seit mindestens dem 8. Januar 2026 voraus. Zudem darf man nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sein. Hilfspersonen dürfen beim Ausfüllen der Stimmzettel helfen, müssen jedoch das Wahlgeheimnis wahren.
Die Wahl und die Sitzverteilung
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Die Sitze werden den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die höhere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Dies sorgt für eine faire und gerechte Verteilung der Sitze.
Für alle Wahlberechtigten in München ist es wichtig, die genannten Fristen und Abläufe im Auge zu behalten, um ihre Stimme erfolgreich abgeben zu können. Weitere Informationen sind auf den Websites der Stadt München und des bayerischen Staatsministeriums für Inneres zu finden. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Stadt aktiv mit!