Die Geschwindigkeit auf Münchens Straßen wird auch heute, am 7. März 2026, äußerst genau überwacht. Nach den aktuellen Meldungen gibt es in der bayerischen Landeshauptstadt sechs bekannte Standorte für mobile Radarkontrollen. Die Informationen dazu sind jedoch nicht endgültig, da die Liste der Kontrollorte sich im Tagesverlauf ständig ändern kann. Diese Maßnahmen sind nicht nur rechtskräftig, sondern tragen auch zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Die Standorte für Geschwindigkeitskontrollen am 6. März 2026 wurden um 18:45 Uhr festgestellt und lauten wie folgt:
- Franz-Fackler-Straße (80995 Feldmoching-Hasenbergl, Fasanerie) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 18:31 Uhr
- Willibaldstraße (80689 Pasing-Obermenzing, 21.2, Am Westbad) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 18:23 Uhr
- Dülferstraße (80995 Feldmoching-Hasenbergl, Feldmoching) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 16:07 Uhr
- Riesstraße (80993 Moosach, 10.1 im Bereich OEZ Parken Nord) – keine Geschwindigkeitsangabe, gemeldet um 17:59 Uhr
- Mauerkircherstraße (81925 Bogenhausen, 13.3, Herzogpark) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 17:51 Uhr
- Einsteinstraße (81675 Au-Haidhausen, 5.3, Haidhausen-Nord) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 13:11 Uhr
Verbotene Radarwarner
Trotz der Notwendigkeit von Geschwindigkeitskontrollen gibt es auch Probleme mit der Nutzung von Radarwarnern. In Deutschland sind diese sowohl im Auto als auch als Echtzeit-Warn-Apps ausdrücklich verboten. Dies geht aus dem Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor, der es untersagt, elektronische Hilfsmittel zu betreiben oder mitzuführen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Verstöße können mit einer Ordnungswidrigkeit, einem Bußgeld von bis zu 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden.
Doch nicht nur die Nutzung von Radarwarnern ist problematisch. Auch Navigationsgeräte, die Blitzstandorte anzeigen, sind in Deutschland nicht erlaubt. Würde man hierzulande einen Radarwarner in Betrieb nehmen, könnte die Polizei diesen sicherstellen und vernichten. Beifahrer dürfen ebenfalls keine Blitzer-Apps verwenden, auch wenn der Fahrer auf die Nutzung verzichten würde – dies gilt als Regelverstoß und kann entsprechend geahndet werden.
Regelungen in Europa
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland nicht der einzige Ort ist, an dem solche Geräte kritisch betrachtet werden. Viele andere europäische Länder haben ähnliche Strukturen. Einige Länder wie Italien und Frankreich haben hohe Geldstrafen für die Mitführung solcher Geräte eingeführt. In den meisten Fällen sind Radarwarner auch dort nicht erlaubt, und die Strafen können von Ländern zu Ländern sehr unterschiedlich ausfallen. So sind beispielsweise in Belgien Geldstrafen ab 800 Euro möglich, während in Österreich eine Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro droht.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Geschwindigkeitskontrollen im Münchener Stadtgebiet nicht nur der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen, sondern auch dafür, dass sich alle an die Regeln halten. Das Verbot von Radarwarnern in Deutschland sorgt dafür, dass die Kontrollmaßnahmen ungestört ablaufen können, und stellt klar, dass eine disziplinierte Fahrweise gefordert ist. Für genauere Informationen über die heutigen Standorte berichtet news.de über die aktuellen Radarkontrollen und die Regeln im Straßenverkehr. Die ADAC-Seite bietet dazu weiterführende Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen rund um Radarwarner.