Schnappschuss aus dem Chaos: Neugeborenes aus Klinik verschwunden!

Am 8. Juni 2025 entführt Eva Lauth ein Neugeborenes aus einer Münchner Klinik. Polizei im Großeinsatz gegen Kindesentführung.
Am 8. Juni 2025 entführt Eva Lauth ein Neugeborenes aus einer Münchner Klinik. Polizei im Großeinsatz gegen Kindesentführung. (Symbolbild/MM)

Schnappschuss aus dem Chaos: Neugeborenes aus Klinik verschwunden!

Wien, Österreich - Am 8. Juni 2025 kam es zu einem erschreckenden Vorfall in einem großen städtischen Krankenhaus in München. Laut ARD Mediathek betrat die mutmaßliche Täterin, Eva Lauth, die Notaufnahme in einer Verkleidung. Sie wechselte rasch ihre Kleidung auf einer Damentoilette und gab sich als Schwester aus. Dann schlich sie sich in die Neugeborenen-Station und entführte heimlich ein kleines Neugeborenes.

Die dramatischen Szenen spielen sich in einem Krankenhaus ab, wo Sicherheit und Vertrauen an oberster Stelle stehen sollten. Nachdem Eva Lauth das Krankenhaus mit dem entführten Baby hastig verlassen hatte, setzten sofort umfangreiche Ermittlungen ein. Die Polizei arbeitet unter Hochdruck daran, den Vorfall aufzuklären und das Baby sicher zurückzubringen.

Großeinsatz der Polizei

Der Standard berichtet, konnte zunächst nicht sicher ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Entführung handelte. Die Ermittlungen wurden in der Nacht unterbrochen und am Freitag wieder aufgenommen.

Die Polizei sucht intensiven nach der vermissten Neugeborenen und hat bereits umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Laut den zuständigen Ermittlern gibt es zwar derzeit keinen stichhaltigen Beweis für eine Entführung, dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass das Kind widerrechtlich abgenommen wurde.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland fällt ein solcher Fall unter das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Dieses Abkommen zielt darauf ab, Kinder vor den Folgen widerrechtlicher Entführungen und Rückhaltungen zu schützen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist hierbei eine zentrale Anlaufstelle, die den betroffenen Familien Unterstützung bei der Rückführung ihrer Kinder bietet. Wie Bundesjustizamt informiert, kann das BfJ auf Antrag kostenfrei beratend tätig werden, ist jedoch nicht zwingend in jeden Fall involviert.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 474 neue Vorgänge nach dem HKÜ verzeichnet. Insbesondere Rückführungsverfahren spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Ermittlungen rund um die entführten Kinder haben höchste Priorität, und die Justizbehörden stehen in engstem Austausch, um eine schnelle und sichere Rückführung des Kindes zu gewährleisten.

Der Vorfall in München, zusammen mit dem Geschehen in Wien, mahnt uns zur Wachsamkeit und verstärkt das Bewusstsein für die Risiken von Kindesentführungen. Die Familien hoffen auf ein schnelles und positives Ende dieser besorgniserregenden Situation.

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OrtWien, Österreich
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